E-Commerce-Richtlinie der EU: VDZ spricht sich für digitale Pressefreiheit und Urheberrechtsschutz aus
Die Erlaubnisfreiheit der digitalen Presse, das Herkunftslandsprinzip für digitale Inhalte und eine prinzipiell angemessene Haftungsdifferenzierung müssen bewahrt bleiben. Der VDZ begrüßt daher, dass sich die EU-Kommission nach der letzten Evaluierung erneut gegen Änderungen der Richtlinie entschieden hat.
Die Kommission erwägt nun lediglich eine interpretative Klarstellung der Haftungsregelung für das sog. Hosting und die damit verbundenen sogenannten Notice & Action Verfahren. Hierzu hat der VDZ im Rahmen einer ausführlichen Stellungnahme auf die besonderen Anforderungen der Pressefreiheit in einer digitalen Welt hingewiesen.
Zum einen sei ein effektiver Urheberrechtsschutz nötig, der beispielsweise wirksame Maßnahmen gegen urheberrechtswidrige Downloadangebote voraussetze. Andererseits sei eine effektive Pressefreiheit unverzichtbar, weswegen es beispielsweise keine Verpflichtung geben dürfe, Meinungsforen auf bestimmte Inhalte von Meinungsäußerungen hin zu filtern.