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Leistungsschutzrecht

Erklärung der Französischen und Deutschen Presseverleger

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Die Presseverleger in Frankreich und Deutschland, fordern in einer koordinierten Aktion, ihre Regierungen und Parlamente dazu auf, die gesetzlichen Vorhaben zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger in beiden Ländern voranzutreiben.

 

Mit der Entscheidung der Deutschen Bundesregierung, dem Parlament einen Gesetzesentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger vorzulegen, hat zum ersten Mal ein großes europäisches Land den Grundstein dafür gelegt, die Verbreitung von Inhalten sicherzustellen, welche heute von Suchmaschinen und Aggregatoren zum Nachteil von Redaktionen, Journalisten sowie der Leser ausgenutzt werden.

Zur gleichen Zeit haben die Französischen Verleger der Regierung M. Ayrault ein entsprechendes Modell für eine gesetzliche Regelung offiziell vorgelegt.

Mit dem deckungsgleichen Vorgehen beider Länder bildet sich eine neuerliche politische Grundlage, in der zwei starke Kräfte Europas dafür eintreten, ein ökonomisches Gleichgewicht zwischen den beiden Akteuren Presse und Suchmaschinenanbieter/ Aggregatoren herzustellen. Dies ist erforderlich, um den Zugang zu Informationen  sicherzustellen.

Die Presse investiert in großem Maß in digitale Geschäftsmodelle und ist die wichtigste Informationsquelle der Bürger. Sie ist mit ihren digitalen Inhalten überaus erfolgreich: Online-Presseinhalte sind in beiden Ländern führend auf dem Markt der Informationen und tragen dazu bei, dass das Angebot öffentlich zugänglicher Informationen immer größer und vielfältiger wird. Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe, die für eine funktionierende Demokratie und eine lebendige Gesellschaft unabdingbar ist. 

Für die Sicherstellung der Informationsgesellschaft, der Investitionen in den Online-Markt sowie des Zuganges zu Informationen ist eine gerechte Beteiligung der Presseverleger im Sinne des „Fair Share“ erforderlich. Dies ist ebenfalls notwendig, um ein Gleichgewicht zwischen den Inhalten und der Technologie sicherzustellen, denn die Presse wie auch Suchmaschinenanbieter brauchen einander.

Der Schutz durch das Leistungsschutzrecht innerhalb des bestehenden Urheberrechtsgesetzes ist eine gute Lösung, die sich an die Rechtssysteme beider Länder anlehnt und garantiert, sowohl die publizistische Freiheit als auch die Rechte einzelner zu wahren.

Die Französischen und Deutschen Presseverleger haben beschlossen, ihre Anstrengungen für den besseren Schutz ihrer Inhalte weiterhin gemeinsam zu verfolgen.

Gezeichnet von:

ASSOCIATION DE LA PRESSE IPG
Syndicat de la Presse Quotidienne Nationale
Syndicat des Editeurs des la Presse Magazine
Syndicat de la Presse Quotidienne Régionale

BDZV
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.

VDZ
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V.

Kontakt:

BDZV: Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer BDZV, Tel.: 030 72 62 98 201
VDZ: Stephan Scherzer, Hauptgeschäftsführer VDZ, Tel.: 030 72 62 98 110
Frankreich: Denis Bouchez, Directeur Association de la Presse IPG, Tel: 0033 1 53 20 90 60

 

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