EU-Kommission prüft Google-System Android
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV) haben die Entscheidung der Europäischen Kommission begrüßt, dem Unternehmen Google eine Reihe von Beschwerdepunkten zum Smartphone-Betriebssystem Android mitzuteilen. Die Einschätzung der Kommission, dass Google durch die zwingende Vorinstallation eigener Apps sowie durch die Verhinderung der Entwicklung modifizierter Versionen des mobilen Betriebssystems Android seine marktbeherrschende Stellung missbrauche, werde von den Verlegerverbänden ausdrücklich geteilt. Google entziehe so konkurrierenden Anbietern den Boden und schränke die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher erheblich ein.
Für die Presseverleger sei Googles Verhalten in Sachen Android verheerend. "Für unsere Inhalte ist es essenziell, dass Distributionswege auf allen Wertschöpfungsebenen fair und frei zugänglich sind", betonten die Sprecher von VDZ und BDZV in Berlin. Das sei aber gerade nicht gewährleistet, wenn Google als marktbeherrschendes Unternehmen seine Produkte bündle und ihnen so einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffe: Zahlreiche Verleger entwickelten und vermarkteten Apps für ihre eigenen Inhalte – sowohl im redaktionellen wie im nicht-redaktionellen Bereich.
"Wir begrüßen das konsequente Vorgehen der EU-Kommission gegen das diskriminierende Verhalten, mit dem Google seine Wettbewerber belegt", so die Sprecher weiter. Vor diesem Hintergrund ermutigten VDZ und BDZV die EU-Kommission, auch das Missbrauchsverfahren gegen Google wegen der Bevorzugung eigener Angebote in den Suchergebnissen zu beschleunigen. In jenem Verfahren war eine Mitteilung der Beschwerdepunkte bereits im April 2015 versandt worden.
Die Europäische Kommission hatte am 20. April 2016 erklärt, Google Inc. die Beschwerdepunkte im Missbrauchsverfahren zum Betriebssystem Android mitgeteilt zu haben (Verfahren Antitrust 40099 – Google Android). Google hat nun Gelegenheit, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen, bevor die Kommission eine endgültige Entscheidung in der Sache erlässt.
VDZ und BDZV weisen seit vielen Jahren aktiv auf die Wettbewerbsverzerrungen durch Google hin. Nachdem die Verlegerverbände bereits im Jahr 2009 eine Beschwerde wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Google an das Bundeskartellamt übersandt hatten, übernahm die EU-Kommission den Fall. VDZ und BDZV sind aktive Beschwerdeführer im Verfahren Google Search und anerkannte interessierte Dritte im Android-Verfahren.