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Europäische Verleger fordern von der Kommission eine Untersagungsverfügung im Wettbewerbsverfahren gegen Google

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Presseverleger in Europa und deren Verbände appellieren an Vizepräsident Almunia, Googles überarbeitete Verpflichtungszusagen abzulehnen und eine umfassende Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts zu gewährleisten // Missbrauchsverfahren der Europäischen Kommission gegen Google – AT.39.740

Zeitungs- und Zeitschriftenverleger aus ganz Europa und deren Verbände auf europäischer und nationaler Ebene sind sehr beunruhigt über die laufenden Untersuchungen der Kommission zu den neuen Verpflichtungen, die Google am 21. Oktober im Rahmen des EU-Wettbewerbsverfahrens vorgelegt hat.

Diese neuen Verpflichtungen gefährden die Zukunft der europäischen Digitalwirtschaft, für die faire Marktbedingungen notwendig sind. Falls akzeptiert, würden die Verpflichtungen ein wesentliches Hindernis für die Umsetzung der Europäischen Digitalen Agenda bedeuten.

In Reaktion auf die Konsultation interessierter Parteien durch die Kommission, haben die Beschwerdeführer der spanischen und deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlegerbranche, mit Unterstützung des Großteils der europäischen Presseverleger, starke Kritik am Mangel akzeptabler Lösungsvorschläge durch Google geäußert.

Luis Enríquez, Consejero Delegado von VOCENTO, der sich im Namen des spanischen Verbands AEDE (Spanischer Verband der Tageszeitungen) äußert, erklärt: "Die wesentlichen Bedenken der Verleger sind auch nach einem zweijährigen Verhandlungsverfahren nicht angesprochen, in dem Google keine Bereitschaft gezeigt hat, sein wettbewerbsschädliches Verhalten zu ändern und sogar die Benutzung von Inhalten Dritter ohne deren Zustimmung erweitert hat. Wir fordern Vizepräsident Almunia nun auf, die notwendigen Schritte in Richtung einer effektiven Untersagungsentscheidung einzuleiten."

Der Präsident des VDZ (Verband Deutscher Zeitschriftenverleger), Prof. Dr. Hubert Burda, betont: "Sollte die Kommission die Vorschläge von Google akzeptieren, würde dies zu einem Freibrief für die Ausnutzung des digitalen Monopols führen. Anstatt eine 'faire Suche' zu gewährleisten, würde die Kommission Google erlauben, Suchergebnisse nach seinen eigenen Interessen zu ordnen. Es wäre absurd, wenn die Kommission den Missbrauch eines Monopols auf diese Art und Weise legalisieren würde. Wir fordern daher erneut von der Kommission, das europäische Wettbewerbsrecht auch auf amerikanische Monopolisten anzuwenden und das Verfahren konsequent fortzusetzen."

Der Präsident des Beschwerdeführers BDZV (Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger), Helmut Heinen, unterstreicht: "Google besteht darauf, seine eigenen Dienste bevorzugt zu behandeln und jeden alternativen Dienst als untergeordnet anzuzeigen, sogar dann, wenn dieser in Wirklichkeit für den Verbraucher relevanter ist. Google zeigt auch keine Bereitschaft, akzeptable Lösungen für die unbefugte Nutzung von fremden Inhalten anzubieten, obgleich dies für Europas Kreativwirtschaft äußerst wichtig ist. Da Googles neue Verpflichtungsvorschläge keine wesentliche Verbesserung beinhalten, hat die Kommission keine andere Wahl als eine Einigung im Vergleichswege abzulehnen und den traditionellen Weg der Untersagungsentscheidung einzuschlagen."

GD Wettbewerb hat alle Interessengruppen, einschließlich der Verlegerverbände, die in diesem Verfahren Beschwerdeführer sind, um Stellungnahme zu den neuen Verpflichtungszusagen bis Ende November gebeten. Die Kommission wird im Frühjahr entscheiden, ob die vorgeschlagenen Zusagen die identifizierten Bedenken beseitigen. Sollte dies der Fall sein, werden die Zusagen für Google verbindlich erklärt und die Untersuchung ohne Verbotsentscheidung oder Bußgeld abgeschlossen. Sollten die Zusagen nicht ausreichen, wie die Ansicht der Presseverleger ist, wird die Kommission ein Verfahren gemäß Artikel 7 EU Verordnung 1/2003 einleiten müssen: Google wären in den nächsten Monaten die Beschwerdepunkte mitzuteilen, zu denen Google schriftlich und während einer mündlichen Anhörung Stellung nehmen kann.

Weitere Informationen zu den neuen Verpflichtungszusagen aus Sicht der Presseverleger sind dieser Pressemitteilung <link fileadmin vdz_de user_upload download medienpolitik publishers__comments_on_second_set_of_proposals_13_11_13.pdf _blank>beigefügt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner der Vereinigung:

Der informale Verbund besteht aus den offiziellen Beschwerdeführern des Pressesektors Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Asociación de Editores de Diarios Españoles (AEDE) und deren europäischen Verbänden und deren jeweiligen Mitgliedern European Magazine Media Association (EMMA), European Newspaper Publishers’ Association (ENPA), European Publishers Council (EPC) and Online Publishers Association Europe (OPA Europe).

Weitere Unterzeichner: Aikakausmedia / Aikakauslehtien (AKM), Association luxembourgeoise des éditeurs de journaux (AL), Asociación de Revistas de Información (ARI), Czech Publishers’ Association (CPA), Federazione Italiana Editori Giornali (FIEG), Mediebedriftenes Landsforening, National Newspapers Of Ireland (NN), The Newspaper Society (NS), NDP Nieuwsmedia (NDP), Polish Chamber of Press Publishers (WP), Professional Publishers Association (PPA), Sanomalehtien Liitto (SL), Sveriges Tidskrifter (SMPA), The Swedish Media Publishers’ Association (TU), Union des Editeurs de la Presse Périodique (UPP), SCHWEIZER MEDIEN, Austrian Newspaper Association (VÖZ)

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