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EDSA, Pay-or-Consent, Medienpolitik, Datenschutzrecht

Europäischer Datenschutzausschuss erwägt Frontalangriff auf Geschäftsmodelle freier Presse im Netz

Pressemeldung Medienpolitik Print & Digital

MVFP und BDZV zu Plänen des europäischen Datenschutzausschusses für Leitlinien zu Pay-Or-Consent Angeboten

Mit Sorge verfolgen der Medienverband der freien Presse (MVFP) und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) die Überlegungen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), Leitlinien für sogenannte Pay-Or-Consent-Angebote der Verlage zu beschließen. Die Presseverlegerverbände weisen anlässlich des heutigen „Stakeholder Event on Consent or Pay Models“ in Brüssel darauf hin, dass die Erwägung einer verpflichtenden dritten Angebotsvariante keinerlei Grundlage im Datenschutzrecht hat und dass eine solche Verpflichtung die Finanzierung freier Presse im Netz massiv schädigen würde. Bei dieser dritten Angebotsvariante sollen Leserinnen und Leser für die Zeitungs- oder Zeitschriftenlektüre weder interessenbasierter Werbung zustimmen (Consent) noch eine Zahlung leisten müssen (Pay).

„Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von Pressepublikationen in ganz Europa praktizierten Pay-or-Consent-Modelle steht außer Frage“, erklärten MVFP und BDZV. „Sollte der EDSA auch nur den Anschein erwecken, das Datenschutzrecht verlange, Presseangebote zusätzlich auf einem dritten Weg – ohne interessenbasierte Werbung und ohne Zahlung – abzugeben, würde sich der Ausschuss in verantwortungsloser Weise über die eindeutige Rechtsprechung des EuGH hinwegsetzen. Er würde damit rechtswidrig ideologisierte Politik betreiben. Zudem würde er der freien Presse im Netz sowie der Informationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger einen kaum absehbaren Schaden zufügen. Denn die Verpflichtung auf ein drittes Angebot – ohne Zahlung und ohne interessenbasierte Werbung – bedeutet für die Verlage den Zwang, ihre mit hohen Kosten erstellten redaktionellen Produkte – außerhalb von harten Bezahlschranken – gratis oder gegen eine zu geringe wirtschaftliche Gegenleistung abgeben zu müssen.“

  • Damit, so MVFP und BDZV weiter, seien zunächst die im Wesentlichen werbefinanzierten Presseangebote nicht mehr finanzierbar, die Millionen Menschen als wichtige und vielfach unverzichtbare Grundlage ihrer Information und Meinungsbildung dienen. Betroffen wären einerseits Leserinnen und Leser, die sich digitale Presseabonnements nicht leisten können oder wollen und auf ihre bislang über Pay-or-Consent finanzierte Presse vollständig verzichten müssten. Aber auch diejenigen Nutzer, die Pay-or-Consent-Publikationen zusätzlich zu bestehenden Presse-Abonnements nutzen, würden diese weitergehenden redaktionellen Informationen verlieren.
     
  • Aber auch Publikationen, die zunehmend und wesentlich auf digitale Abonnements setzen, würden beschädigt. Die allermeisten Pay-Angebote haben einen über Pay-or-Consent Modelle zugänglichen Angebotsteil, der häufig eigenständige publizistische und ökonomische Funktion hat, in jedem Fall aber essenziell für die Werbung von Abonnenten ist. Zudem können Consent-or-Pay Modelle auch unabhängig von der Frage der Zuordnung redaktioneller Inhalte zu Bezahlinhalten zur Finanzierung der Publikationen beitragen

Insgesamt gilt über alle Angebotsarten hinweg, dass beide Finanzierungssäulen, Leserumsätze und Werbeumsätze, je für sich unverzichtbar sind. Jeder Umsatz wird benötigt, um die äußerst schwierige Transformation zu einer im Wesentlichen oder vollständig aus Digitalumsätzen finanzierten freien Presse zu meistern. Dafür sind insbesondere auch die vielfach praktizierten Consent-Or-Pay-Angebote erforderlich, bei denen Leser wählen können, ob sie zur Finanzierung der redaktionellen Inhalte mit ihrer Zustimmung zu interessenbasierter Werbung und dem dafür nötigen Werbetracking (Consent) oder mit einer alternativen monatlichen Zahlung (Pay) beitragen wollen.

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