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Europäisches Chemikalienrecht: REACH-Verordnung

Print & Digital Vertrieb Erstellt von Eva-Anabelle v.d. Schulenburg

Alle Unternehmen der Wertschöpfungs-und Lieferkette sind Normadressaten

Alle Unternehmen der Wertschöpfungs-und Lieferkette sind Normadressaten der europäischen REACH-Verordnung aus dem Jahre 2006, die besondere Informationspflichten für bestimmte chemische Substanzen vorsieht. Die Verordnung wurde zum Schutz von Menschen und Umwelt vor gesundheitsgefährdenden Chemikalien erlassen.

Mit einem Informationsschreiben hat der VDZ die Mitgliedsverlage und Nationalvertriebsunternehmen im Fachverband Die Publikumszeitschriften über dieses Thema umfassend informiert.

„Sofern die REACH-Verordnung für Presseerzeugnisse überhaupt Anwendung findet, fordern die Verlage und zwischengeschaltete Vertriebsdienstleister oder Lieferanten von Produzenten die Beachtung der REACH-Verordnung“, erklärt Ludwig von Jagow, Geschäftsführer Vertrieb im VDZ.

Für Rückfragen steht der VDZ seinen Mitgliedsunternehmen zur Verfügung.

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