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Harsche Kritik an Pressesprecherverband

Startseite Erstellt von Eva-Anabelle v.d. Schulenburg

In HORIZONT: Nachdem der Bundesverband der deutschen Pressesprecher (BDP) sich offiziell gegen die Einführung von Leistungsschutzrechten für Verlage ausgesprochen hat, kontert nun der Verlegerverband VDZ.

In HORIZONT: Nachdem der Bundesverband der deutschen Pressesprecher (BDP) sich offiziell gegen die Einführung von Leistungsschutzrechten für Verlage ausgesprochen hat, kontert nun der Verlegerverband VDZ. Dessen Kommunikationschef Peter Klotzki wirft BDP-Präsident Uwe Dolderer in einem gepfefferten Brief „nichts anderes als Agitation“ vor. Die Positionierung des BDP sei „fehlerhaft, politisch ungeschickt und in keiner Weise den Ansprüchen eines Kommunikationsverbandes angemessen“, heißt es in dem Schreiben weiter.
 
In der Verlagsbranche findet die VDZ-Schelte breite Unterstützung. Unterzeichnet haben den Brief Paul Binder (WAZ Mediengruppe), Edda Fels (Axel Springer), Claus Schrack (Gruner + Jahr), Nikolaus von der Decken (Burda) und Stefan Braunschweig (Motor Presse Stuttgart). 
 
Der Brief im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Dolderer, sehr geehrtes Präsidium und Vorstand des BdP,

die überraschende Positionierung des BdP gegenüber dem Vorhaben des Leistungsschutzrechts halten wir für fehlerbehaftet, politisch ungeschickt und in keiner Weise den Ansprüchen eines Kommunikationsverbandes angemessen.
 
Gerade eine Kommunikationsorganisation wie der Pressesprecherverband hat eine moderierende und keine agitatorische Aufgabe. Nichts anderes als Agitation aber ist die Aufforderung an die Mitglieder, „im Rahmen ihrer Möglichkeiten Stellung gegen die Pläne zu beziehen und sich gemeinsam mit dem Vorstand dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung den Forderungen der Presseverleger eine Absage erteilt.“
 Unverständlich bleibt, warum die Pressesprecher sich so massiv wenden sollen gegen die Betreiber der Infrastruktur, die Verleger der Zeitungen und Zeitschriften, ohne die sie ihre Arbeit nicht machen, ihren Beruf kaum ausüben könnten. Über das Anliegen eines Leistungsschutzrechtes stehen wir mit den Journalistengewerkschaften DJV und ver.di in einem kontinuierlichen Austausch. Sie teilen unsere Ansicht, dass bei unveränderten rechtlichen Rahmenbedingungen die Refinanzierung des Qualitätsjournalismus im Netz nicht gelingen kann. Freier Zugang zu Inhalten dürfe auch nach ihrer Ansicht nicht automatisch gleichgesetzt werden mit kostenlosem Zugang. Insofern zielt der BdP auf eine Konfrontation mit dem Hauptpartner seiner Mitglieder – den Printmedien. Pressesprecher und Verlage – so war das bislang unsere Vorstellung – arbeiten doch zusammen.
 
Die gesamte Darstellung des Leistungsschutzrechtes ist überwiegend übertrieben (50mal höhere Einnahmen…, „über Jahrzehnte untersagt“) und dämonisierend („GEZ-Gebühr für Pressetexte; Kontrolle des Internets durch Verlage“).
 
Eine weitere Anmerkung: Wir, die Pressesprecher, leben in den allermeisten Fällen von unseren geistigen Leistungen, die wir auch als unser geistiges Eigentum verstehen. Genau dieser Respekt soll den Leistungen der Verlage nun nicht entgegengebracht werden – eine solche Position ist inkonsequent. Noch eine Anmerkung: Alle anderen Branchen, die besonders von kreativ-geistigen Leistungen leben wie die Film- und die Musikindustrie, kennen solche Leistungsschutzrechte. Nur für die Zeitschriften- und
Zeitungsverleger besteht ein solches Recht noch nicht.
 
Es ist zudem bedauerlich, dass der BdP einen solchen Beschluss fasst, ohne die Verlegerorganisationen, in denen es nicht zuletzt auch viele Mitglieder des BdP gibt, einmal anzuhören und sich Expertise zu verschaffen. Wo bleibt hier die kommunikative und verbandliche Leistung? Die Behandlung dieses Themas lässt vielmehr eine Schwachstelle des BdP vermuten – nämlich die intensive und institutionalisierte Beschäftigung mit der gesamten Medienbranche, die auch die Frage aufwirft, auf welchen Kanälen und Wegen Kommunikation mit immer heterogeneren Formen und immer weniger Journalismus stattfinden soll. Mit einer solchen fundierten Plattform kann ein Thema wie Leistungsschutzrecht zutreffender und tiefgründiger behandelt werden.
 
Wir stehen Ihnen für gemeinsame Gespräche zur Verfügung, um unsere Position intensiver zu erläutern.

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