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IVW schließt mit neuem Verfahren Lücke im Prüfangebot

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Die IVW hat abermals ihr Tätigkeitsspektrum erweitert und verfügt nunmehr auch über ein Verfahren zur Feststellung standardisierter Verbreitungsdaten von Bezahlinhalten, die online oder über mobile Dienste vertrieben werden.

Das neue "Meldeverfahren Paid Content" der IVW ist offen für Medienangebote mit Inhalten jeglicher Art, die als Werbeträger vermarktet und den Endverbrauchern über digitale Verbreitungswege gegen Bezahlung verfügbar gemacht werden.

Damit kann die IVW erstmals für alle digitalen Werbeträger neben den Nutzungsdaten (Visits, PageImpressions) auch Leistungskennziffern auf Grundlage der Verbreitung kostenpflichtiger Nutzungsrechte ermitteln. Bislang war dies ausschließlich für ePaper von Printtiteln möglich: Unter enggefassten Voraussetzungen können Verlage im Rahmen der Auflagenkontrolle der IVW zu identischen elektronischen Ausgaben ihrer Zeitungen und Zeitschriften die kostenpflichtige Verbreitung in Summe mit den verkauften Printexemplaren melden.

Mit dem Meldeverfahren Paid Content steht jetzt allen Anbietern digitaler Bezahlinhalte ein eigenständiges Prüfverfahren offen, über das sie den Marktpartnern die grundlegende Werbeträgerleistung ihrer Medienprodukte nachweisen können. Hierfür meldet der Anbieter der IVW die Verbreitungsdaten seiner Paid Content-Produkte in der Zählung nach bezahlten und im Tagesdurchschnitt pro Monat gültigen Nutzungsrechten, die von der IVW dann veröffentlicht und regelmäßig überprüft werden.

Ausführliche Informationen zum neuen Prüfverfahren stehen auf der Homepage der IVW über das Auswahlmenue Paid Content bereit.

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