MVFP begrüßt Novellierung des Postgesetzes
Nach der Zustimmung des Deutschen Bundesrates am vergangenen Freitag zum Postrechtsmodernisierungsgesetz begrüßt der MVFP Medienverband der freien Presse, dass die Zustellung von Presseprodukten weiterhin Bestandteil des Universaldienstes bleibt. Ebenso gewährleistet das Gesetz, dass Zeitungen und Zeitschriften auch in Zukunft am Erscheinungstag über die Deutsche Post AG zugestellt werden. Auch wenn die Post die Möglichkeit bekommt, die Brieflaufzeiten flexibler auszugestalten, bleibt jeder Hausbriefkasten an jedem Werktag erreichbar.
„Das Gesetz fördert weiterhin den Wettbewerb in den Märkten für adressierte Zustellung. Viele Verlage, die Briefe und Warensendungen in ihren Verbreitungsgebieten wirtschaftlich erfolgreich zustellen und auch abholen, werden davon profitieren“, erklärte MVFP-Justitiar Dirk Platte. Zukünftig solle nicht nur für Briefe und Warensendungen, sondern auch für Presseerzeugnisse ein so genannter Teilleistungszugang für verlagseigene Briefdienstleiter bestehen, die dadurch in Teilbereichen die Infrastruktur der Deutschen Post nutzen können, um Zeitungen und Zeitschriften zu befördern.