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Verlegerbeteiligung, VG Wort, Wahrnehmungsvertrag

Neuregelung für die Verlegerbeteiligung

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VG WORT regelt die wieder eingeführte Verlegerbeteiligung an ihren Ausschüttungen

Seit 7. Juni 2021 gilt ein neues Urheberrecht, das neben dem Presseleistungsschutzrecht die Verlegerbeteiligung an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Urheber wieder eingeführt hat. Vor gut einer Woche hat die VG WORT diese Verlegerbeteiligung in einem neuen Wahrnehmungsvertrag und einem neuen Verteilungsplan umgesetzt.

Unter der Verlegerbeteiligung versteht man den Anspruch des Verlages, an den Erlösen der Autoren und Fotografen, die diese durch Vergütungen für gesetzliche erlaubte Nutzungen ihrer Werke nach dem Urheberrechtsgesetz erhalten, beteiligt zu werden. Diese Ansprüche können nur von einer gemeinsamen Verwertungsgesellschaft, in die Urheber und Verwerter ihre Rechte einbringen, wahrgenommen werden.

Voraussetzung für die Beteiligung Ihres Verlages ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit der VG WORT. Die für den Vertragsabschluss benötigten Unterlagen sind auf der Internetseite www.vgwort.de erhältlich. Der Registrierungsprozess findet im Online-Meldeportal T.O.M. statt: tom.vgwort.de/portal/registration/editNewRegistration.

Es wird in Kürze einen elektronischen Meldeprozess für Print-Pressepublikationen geben, bei dem im Wesentlichen die verkaufte Auflage und der Jahresabopreis als Parameter für die Berechnung des Verlagsanteils abgefragt wird. Für Online-Veröffentlichungen gibt es das METIS-Verfahren. Hier werden mit Hilfe von zu installierenden Zählpixel in den digitalen Beiträgen eines Verlagsangebotes Parameter für den Ausschüttungsanteil generiert. Näheres zu METIS erfahren Sie hier: www.vgwort.de/verguetungen/auszahlungen/texte-im-internet.html bzw. unter tom.vgwort.de/portal/showHelp im Meldesystem.

Wichtig ist, dass Verlage, die sich für ihre digitalen Angebote an METIS beteiligen wollen, möglichst bald einen Wahrnehmungsvertrag abschließen sollten, weil es dort auf den Einbau der Zählmarken und die Zahl der Abrufe pro Kalenderjahr ankommt. Für Verlage, die bisher noch nicht an METIS teilnehmen, setzt bereits der Einbau der Zählmarken einen Wahrnehmungsvertrag voraus. Die Meldefrist für Printpublikationen endet am 30. April 2022.

Allerdings sieht das Gesetz eine Beteiligung der Verlage bei der VG WORT nur für Einnahmen vor, die ab dem 7. Juni 2021 dort eingegangen sind, so dass die VG WORT hier zeitlich aufteilen muss. Der Verteilungsplan der VG WORT, der mit großer Mehrheit von den Verlagsvertretern aber auch von den Journalistenvertretern angenommen wurde, sieht vor, dass die Verlage 30 Prozent der Einnahmen erhalten. Bei Beiträgen, die hinter einer Bezahlschranke liegen, beträgt der Verlagsanteil 33,3 Prozent.

Ansprechpartner im VDZ: Justitiar Dirk Platte, d.platte[at]vdz.de

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