Nicht im Sinne der Pressefreiheit
"Die Vorstellungen des Deutschen Juristentages zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und zu den Arbeitsmöglichkeiten der Medien für die Berichterstattung über Strafverfahren sind kein Zeichen für Pressefreiheit", kritisiert VDZ-Justitiar Dirk Platte die bekannt gewordenen Beschlüsse des DJT.
Diese wenden sich dagegen, dass bei großem Medieninteresse Ton- und Bildaufnahmen in separate Medienarbeitsräume übertragen werden können, um allen Journalisten Arbeitsmöglichkeiten zu bieten. Der DJT bleibt damit noch hinter einem Entwurf des Gerichtsverfassungsgesetzes des Bundesjustizministeriums zurück, der dies ausdrücklich vorsieht.
Der VDZ kritisiert ebenfalls, dass der Juristentag mit detaillierten Vorgaben zur Verpixelung oder zur späteren Verwendung von Fotos in die Bildberichterstattung eingreifen will.