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"Paid Content light 2.0"

Neues Jahr, neue Möglichkeiten

Mit "Paid Content light" hat die IVW im Jahr 2015 ein Angebot gestartet, bei dem sich Anbieter kostenpflichtiger digitaler Produkte mit dem Meldeverfahren Paid Content vertraut machen können, ohne die gemeldeten Zahlen öffentlich auszuweisen.

2016 wird die IVW dieses Verfahren mit erweiterten Möglichkeiten fortführen: Bisher bestand der Unterschied zur Teilnahme am Meldeverfahren Paid Content im Wesentlichen darin, dass die Meldewerte ausschließlich den "Paid Content light"- Teilnehmern passwortgeschützt zur Verfügung gestellt wurden, wobei Anbieter und Produkt in beiden Fällen eindeutig identifizierbar waren.

Bei "Paid Content light 2.0" ist es nun dem Teilnehmer überlassen, ob er unter den echten oder unter fiktiven Namen die tatsächlichen Meldewerte veröffentlichen möchte. Wählt er letztere Variante, gibt es Vorgaben zur Bildung der fiktiven Namen, um dennoch einen Vergleich mit anderen paid-content-Angeboten zu ermöglichen:

Der Angebotsname besteht dann zwar aus einem frei wählbaren Namen, Vorgaben gibt es jedoch für einen Zusatz, der eine erste reale Kategorisierung (z.B. Online, eMag, App) darstellt. Beim Anbieternamen ist je nach Produkt nach Region, Sachgruppe oder auch dem thematischen Schwerpunkt zuzuordnen.

"Paid Content light 2.0" gibt den Teilnehmern also mehr Spielraum in der Darstellung der eigenen Daten, ohne auf eine Vergleichbarkeit im spezifischen Marktumfeld verzichten zu müssen.

Anbieter können zwischen Februar und Juli 2016 an "Paid Content light" teilnehmen und in dieser Zeit maximal bis zu vier Meldungen (aufeinanderfolgend) abgeben. Je Angebot wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 260,-- € berechnet.

Die Anmeldung ist ab sofort formlos per eMail an paid-content(at)ivw.de möglich.
Die Regelungen zur Teilnahme an "Paid Content light" finden Sie hier.
Für einen leichteren Einstieg hat die IVW außerdem die wesentlichen Aspekte des Meldeverfahrens im Dokument "Paid Content kurz & knapp" zusammengestellt, das unter hier heruntergeladen werden kann.

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