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Patienteninformationen – Vorschläge im Umweltausschuss sehen Diskriminierung von Print und Einschränkung der redaktionellen Berichterstattung vor

Medienpolitik Erstellt von Eva-Anabelle v.d. Schulenburg

Der Kommissionsentwurf zu verbesserter Patienteninformation vom Dezember 2008 sieht unter anderem vor, Informa­tionen über rezeptpflichtige Heilmittel auch in

Der Kommissionsentwurf zu verbesserter Patienteninformation vom Dezember 2008 sieht unter anderem vor, Informa­tionen über rezeptpflichtige Heilmittel auch in „gesundheitsbezogenen Publikationen“ verbreiten zu können. Über diesen Vorschlag wird am 28.09.2010 im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments abgestimmt. Die Abstimmung im Plenum ist für Ende des Jahres vorgesehen. Der Berichterstatter und zahlreiche Mitglieder des Umweltausschusses stehen der vorgeschlagenen Liberalisierung sehr kritisch gegenüber. In seinem Berichtsentwurf schlägt der Berichterstatter daher auch vor, gesundheitsbezogene Publikationen als Verbreitungsweg aus dem Vorschlag zu streichen. Das würde bedeuten, dass verbesserte Patienteninformation lediglich im Internet, nicht aber in Print veröffentlicht werden dürften. In Gesprächen mit dem VDZ haben bereits einige Abgeordnete erklärt, dass eine Diskriminierung von Print nicht der richtige Weg sei.

Weitere zu dem Berichtsentwurf eingereichte Änderungsanträge stellen zudem eine erhebliche Gefahr für die freie und unabhängige redaktionelle Berichterstattung über verschreibungspflichtige Medikamente dar. Vorgeschlagen wird mit diesen Änderungsanträgen etwa  eine Ausdehnung der Werbedefinition, wonach auch redaktionelle Berichterstattung über verschreibungspflichtige Medikamente als verbotene Werbung eingeordnet werden würde. Gefordert wird außerdem, dass bei redaktioneller Berichterstattung immer auch die Quelle der Informationen angegeben werden muss.

 

Der VDZ bemüht sich im Vorfeld der Abstimmung im Umweltausschuss weiterhin, die Parlamentarier von der Notwendigkeit der Beibehaltung gesundheitsbezogener Publikationen als Mittel zur Verbreitung verbesser­ter Patienteninformationen sowie von der Gefahr für die Pressefreiheit durch eine Einschränkung der redaktionellen Berichterstattung über verschreibungspflichtige Medikamente zu überzeugen.

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