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Pauschale Sicherheitsüberprüfungen von Journalisten unverhältnismäßig / Gespräche mit der Innenministerkonferenz vereinbart

Startseite Medienpolitik Erstellt von Eva-Anabelle v.d. Schulenburg

In der jüngeren Vergangenheit haben Ausrichter u. a. von Großveranstaltungen des Sports von Journalisten, die sich für die Veranstaltung akkreditieren lassen wollten, die Zustimmung zu zum Teil umfangreichen Sicherheitsüberprüfungen verlangt.

In der jüngeren Vergangenheit haben Ausrichter  u. a. von Großveranstaltungen des Sports von Journalisten, die sich für die Veranstaltung akkreditieren lassen wollten, die Zustimmung zu zum Teil umfangreichen Sicherheitsüberprüfungen verlangt. Ohne diese Zustimmung wurde eine Akkreditierung abgelehnt. Zu  erinnern ist  in diesem Zusammenhang an die Leichtathletik-WM im Sommer 2009 und an die Fußballweltmeisterschaft 2006, aber auch an den G-8 Gipfel in Heiligendamm 2007 sowie an den Nato-Gipfel 2009 in Baden-Baden und Kehl. Die Zustimmungserklärung als Voraussetzung für die Akkreditierung geht i.d.R. dahin, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Polizei- und Verfassungsschutzbehörden sowie die Datenübermittlung zwischen den Behörden und dem Veranstalter zu akzeptieren.

Diese Praxis stößt bei den journalistischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien, aber auch bei  deren Geschäftsführungen  und  Verbänden auf zunehmendes Unverständnis. Daher haben die oben angegebenen Organisationen ihrerseits Grundsätze und Eckpunkte ausgearbeitet, die einerseits die Sicherheitsinteressen der Veranstalter wahren, andererseits aber die Möglichkeit bieten, von pauschalen Sicherheitsüberprüfungen der Journalistinnen und Journalisten abzusehen.

1. Journalistinnen/Journalisten sind grundsätzlich, ggf. unter Beachtung des medienspezifischen Diskriminierungsverbots, die beantragten Akkreditierungen zu erteilen.

2. Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung im Einzelfall kommt nur in Betracht, wenn die besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles diese Überprüfung gebieten.

3. Bei der Zuverlässigkeitsprüfung ist das Transparenzgebot als Mindestanforderung zu beachten. Die Sicherheitsbedenken sind der Journalistin bzw. dem Journalist nach dem Grund der Erhebung, dem Stand der Verarbeitung und  dem insoweit erfolgten Abgleich mit den genutzten Daten und Datenbanken mitzuteilen.

4. Von mit der Prüfung befassten Polizeibehörden ist sicher zu stellen, dass die Journalistin bzw. der Journalist eine rechtzeitig erreichbaren Ansprechpartner genannt bekommt, um Rückfragen stellen zu können und ggf. Akteneinsicht zu erhalten.

5. Die Journalistin bzw. der Journalist muss Gelegenheit zur Stellungnahme zu den die Sicherheitsbedenken begründenden Tatsachen erhalten.

6. Die im Zusammenhang mit der Akkreditierung erhobenen Daten sind unverzüglich nach Beendigung des Akkreditierungsverfahrens zu löschen, die Akkreditierungsdaten nach Abschluss der Veranstaltung. 

Das Medienbündnis, zu dem ARD, BDZV, DJV, Deutscher Presserat, VDZ, ver.di, VPRT und das ZDF gehören, haben mit Vertretern der Innenministerkonferenz aber auch mit den Sportveranstaltern Gespräche vereinbart.

 

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