Pflicht zum Energieaudit für größere Unternehmen bis Dezember 2015
Betroffene Unternehmen müssen erstmalig bis spätestens zum Stichtag 05. Dezember 2015 ein Energieaudit nach DIN 16247 durchführen und ihren Energieverbrauch überprüfen. Das Energieaudit ist alle vier Jahre zu wiederholen. Ziel des Gesetzes ist es, Einsparpotenziale in den Unternehmen festzustellen und zu nutzen. Das Gesetz setzt einen Teil einer europäischen Richtlinie um, die die Energieeffizienz in der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent steigern will.
Unternehmen sind dann von der Pflicht zur Durchführung eines Audits befreit, wenn sie zum Stichtag bereits ein Energiemanagementsystem DIN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet haben. Für Unternehmen, die sich jetzt für die Einführung des – gegenüber dem Energieaudit aufwändigeren – ISO Energiemanagementsystems oder des EMAS-Umweltmanagementsystems entscheiden, ist als Entlastung der Nachweis über den Beginn der Einrichtung des Systems bis zum 5. Dezember 2015 ausreichend. Das System muss nicht bis zu diesem Stichtag vollständig eingerichtet sein. Bis spätestens zum 31. Dezember 2016 muss die Zertifizierung dann allerdings abgeschlossen sein.
Kommt ein Unternehmen den Vorgaben des EDL-G nicht nach, kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro fällig werden. Für den Vollzug des Gesetzes ist das BAFA, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, zuständig. Es hat ein Merkblatt veröffentlich:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/publikationen/merkblatt_energieaudits.pdf
Darüber hinaus bieten die Industrie- und Handelskammern Informationen an.