Pro-forma Prüfung gibt Freibrief für grenzenlose Online-Expansion
Der VDZ protestiert gegen die heute präsentierten Ergebnisse des Drei-Stufen-Tests der Telemedienkonzepte. „Vor allem ist es skandalös, dass die Gremien das gesetzliche Verbot sendungsunabhängiger Online-Presse komplett ignorieren“, so Hubert Burda, Präsident des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger. Die Behauptung, selbst hunderte pressemäßige Artikel in den ARD-Onlineangeboten seien nicht einmal presseähnlich und damit zulässig, führe die gesetzlich bezweckte Beschränkung der öffentlich finanzierten Online-Presse ad absurdum. Das Ausmaß der Augenwischerei wird dadurch deutlich, dass nach den genehmigten ARD-Konzepten das Gesetz vollständig wirkungslos bleibt und selbst auch die private Online-Presse nicht einmal presseähnlich ist.
„Das Ergebnis demonstriert klar, dass es für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland bislang keine Grenze und kein Korrektiv gibt – weder formal, noch inhaltlich, noch politisch“, sagte Burda. „Mit den höheren Weihen einer vermeintlich bestandenen formalen Prüfung können sich die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nun ungestört zu allumfassenden Medienhäusern entwickeln.“
Die Zeitschriftenverlage haben weder Verständnis für diesen Alleingang noch für die Ignoranz gegenüber den berechtigen Interessen der im freien Wettbewerb zu finanzierenden Presse. „Derart üppig ausgestatte öffentlich-rechtliche Gratis-Angebote behindern die Verlage beim Aufbau neuer digitaler Standbeine an einer empfindlichen Stelle“, betonte Burda. Eine öffentlich-rechtliche Online-Presse ist angesichts der vielfältigen privaten Presse nicht nur überflüssig, sondern gefährdet Pressevielfalt und -qualität. Denn jeder Leser von tagesschau.de fehlt für die ohnehin fragile Finanzierung der privaten Presse im Internet. Das gilt schon für die werbefinanzierte Presse, aber in noch größerem Maße für bezahlte Online-Presse. Wer gibt Geld für die private Zeitschrift, wenn er Ähnliches schon zwangsweise finanzieren musste? Es seien nun die Rechtsaufsicht und nötigenfalls die Gerichte aufgerufen, den Anschein legaler Online-Presse bei der ARD zu beseitigen.
Zum Thema öffentlich-rechtliche Sender in Deutschland siehe auch das (ungekürzte) NDR-Interview mit VDZ-HGF Wolfgang Fürstner.