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Mehrwertsteuer für Presseprodukte

Reduzierte Mehrwertsteuer für digitale Presse

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EU-Kommissionspräsident gibt wichtiges Signal – VDZ fordert Berücksichtigung bei Bundles

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat für 2016 einen Vorschlag der EU-Kommission angekündigt, den reduzierten Mehrwertsteuersatz gleichermaßen auf gedruckte Presse und digitale Publikationen anzuwenden. Diese Gleichbehandlung sei ein Gebot des gesunden Menschenverstandes.

"Das ist ein wichtiges Signal für die weitere Diskussion", erklärte Prof. Dr. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Medienpolitik im VDZ. "Mit der Unterstützung durch die Kommission steigen die Chancen für die überfällige Gleichbehandlung von gedruckter und digitaler Presse bei der reduzierten Mehrwertsteuer." Es müssen jedoch alle EU-Finanzminister der nötigen Änderung des EU-Rechts zustimmen, weshalb es darauf ankomme, dass die Bundesregierung zweifelnde Mitgliedsstaaten für die technologieneutrale Mehrwertsteuerregelung gewinne. "Mit dem Brüsseler Rückenwind ist es nun höchste Zeit, dass die Bundesregierung aktiv auf noch skeptische EU-Mitgliedsstaaten zugeht", so Fiedler weiter.

VDZ-Justitiar Dirk Platte wies darauf hin, dass das Bundesfinanzministerium die deutsche Forderung nach einer technologieneutral reduzierten Mehrwertsteuer schon bei der Anwendung des geltenden Rechts auf sog. Bundle-Angebote berücksichtigen müsse. "Es ist absurd, dass das Bundesfinanzministerium auf einer umstrittenen Gesetzesauslegung besteht, nach der die Verlage für die Gratiszugabe des e-Papers zum Print-Abonnement anteilig 19 Prozent abführen sollen." Mit dieser Auffassung hatte das Ministerium die Verleger im vergangenen Jahr überrascht.

Noch skandalöser sei es, dass die Beamten sich – anders als beim E-Book – sogar weigerten, die Vergangenheit unbeanstandet zu lassen. "Wir sprechen hier über denkbare Nachforderungen der Finanzämter in zweistelliger Millionenhöhe, und das für Null-Erlöse bei den Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen", so Platte weiter. "Vor dem Hintergrund der aktuellen Weichenstellung in Brüssel appellieren wir nochmals dringend an das Finanzministerium, für diese Bundles eine einheitliche Nichtbeanstandungsregelung bis zu einer Reform auf EU-Ebene vorzunehmen."

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