Ihr direkter
Weg zu uns.

Navigation

SEPA kommt, aber nicht alle gehen hin

Startseite

LUDWIG VON JAGOW, Geschäftsführer Vertrieb im VDZ im aktuellen VDZ-Jahrbuch zum Thema SEPA als Herausforderung für die Verlage

Ludwig von Jagow, Geschäftsführer Vertrieb im VDZ

Die ab dem 1. Februar 2014 bestehende Pflicht, für Lastschriftmandate SEPAFormat zu verwenden, hat auch erhebliche Auswirkungen auf verschiedene Bereiche bei Presseverlagen. Das unisono von allen anwendenden Unternehmen oder beispielsweise auch Spendeneinrichtungen in Deutschland geschätzte Bankeinzugsverfahren wird sich erheblich ändern – nicht nur zur Freude der Unternehmen.

EIN RÜCKBLICK: AKTIVITÄTEN VERSCHIEDENER VERBÄNDE SEIT VERABSCHIEDUNG DER EU-ZAHLUNGSDIENSTERICHTLINIE

Seit der im Jahre 2007 ratifizierten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (payments services directive PSD) standen für den VDZ einerseits Abstimmungen mit Wirtschaftsverbänden und Organisationen des sogenannten dritten Sektors (Wohlfahrtsverbände, Spendenorganisationen) und andererseits zahlreiche Gespräche sowohl mit der Kreditwirtschaft als auch mit der Politik in Deutschland und auf EU-Ebene im Mittelpunkt. Ziel der Bemühungen war es seinerzeit, neben der Vereinheitlichung der Zahlungsverkehrsinstrumente die nationalen Verfahren, also das bewährte Einzugsermächtigungsverfahren für den inländischen Zahlungsverkehr zu erhalten. Bestehende Lastschriftmandate sollten „unangetastet“ bleiben und somit nicht auf SEPA umgestellt werden müssen. Immerhin das haben die Verbände – ganz wesentlich auch der VDZ – im Laufe der Beratungen mit der Kreditwirtschaft erreichen können.

VEREINHEITLICHUNG JA, VERKOMPLIZIERUNG NEIN

Wer sollte etwas gegen eine Harmonisierung des Zahlungsverkehrs und eine europäische Standardisierung haben? Doch steckt der Teufel bekanntlich im Detail. Zunehmend tauchten offene Fragen auf. Eine Verkomplizierung galt und gilt es, zu vermeiden. Kann denn das bisherige Einzugsermächtigungsverfahren für den inländischen Bankeinzug nicht beibehalten werden?

Eine Beendigung der nationalen Verfahren war durch die Zahlungsverkehrsrichtlinie nicht vorgesehen. Dabei haben die deutschen Verbände und Organisationen betroffener Lastschriftnutzer insbesondere gegenüber der EU-Kommission, aber auch in Gesprächen mit EU-Parlamentariern die besondere Betroffenheit in Deutschland deutlich gemacht. Niedergelegt wurden die Bedenken und Forderungen in einem von zahlreichen Verbänden und Organisationen verfassten und von namhaften Persönlichkeiten der Wirtschaft oder anderer Bereiche unterzeichneten SEPA-Positionspapier. Dort fanden sich auch erfreulich viele und prominente Verlegerunterschriften. Nirgendwo anders wurde und wird vom effizienten und auch bei Verbrauchern akzeptierten Einzugsermächtigungsverfahren derart Gebrauch gemacht wie in Deutschland. In anderen EU-Ländern ist beispielsweise eher die Zahlung per Kreditkarte oder Überweisung gängig.

Rund 3,6 Millionen Unternehmen lösen laut der Deutschen Bundesbank neun Milliarden Einzugsermächtigungs-Lastschriften mit einem Transaktionsvolumen von etwa 1,7 Billionen Euro aus. Selbst wenn die deutschen Verbände es also erreichen konnten, ein Verständnis bei EU-Kommission und Parlamentariern zu erzeugen, standen deutsche Politiker neben niederländischen und österreichischen Akteuren mit ähnlicher Betroffenheit in ihren Ländern hinsichtlich der SEPA-Einführung eher als Minderheit auf europäischem Parkett. Dabei mussten deutsche Politiker nicht vom Standpunkt der Verbände überzeugt werden, denn unter anderem der Bundestag hatte sich parteiübergreifend der Position nicht nur der Wirtschaft, sondern auch vieler anderer Lastschriftnutzer angenommen – denke man nur an die Spendeninitiativen von karitativen Einrichtungen oder des Fernsehens mit kurzen, eingängigen Kontonummern, aber auch die Verwaltung selbst – so beispielsweise Finanzämter- sind und waren betroffen.

Für die deutschen Presseverlage hat der VDZ immer wieder betont: Über 60 Prozent der rund 80 Millionen Abonnementsverträge bei Zeitungen und Zeitschriften wurden und werden über das Lastschriftverfahren abgewickelt, davon ein Drittel im Wege des – wohlgemerkt rechtlich sauberen und verbraucherorientierten- Telefonmarketing.

Im Laufe der Jahre konnte sich dann auch in der EU-Kommission der Ansatz eines Großteils der Kreditwirtschaft durchsetzen, mittels einer Verordnung ein Enddatum für die nationalen Zahlungsverfahren zu setzen. Begründet wurde dies im Wesentlichen mit einer schleppenden SEPA-Umsetzung.

Die Verbände hatten im Rahmen der Diskussion über ein Enddatum unter Federführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein Migrationskonzept vorgeschlagen, das eine marktgetriebene Migration der bestehenden Mandate auf das SEPA-Format vorsah. Allerdings konnte sich dieser Ansatz angesichts der schon beschriebenen deutlich geringeren Betroffenheit in anderen EU-Ländern am Ende nicht durchsetzen. So sehen sich deutsche Unternehmen und Organisationen nunmehr mit einer recht komplexen Lage angesichts des Enddatums konfrontiert, gerade auch, weil eine Reihe von Detailfragen noch nicht hinreichend geklärt werden konnten. Das betrifft insbesondere die gerade auch von deutschen Bundestagsabgeordneten im Zuge der Verabschiedung des SEPA Begleitgesetzes im Dezember 2012 vertretenen Forderung nach Ermöglichung von nicht physischen Lastschriftmandaten – somit via Online oder auch Telefon.

SEPA IMMER NOCH SEHR UNBEKANNT

Weniger als ein Jahr vor der SEPA-Umstellung ist SEPA nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in Unternehmen und Institutionen bisher nur spärlich bekannt, wie insbesondere eine Studie von ibi research (Universität Regensburg) erschreckend belegt. Das führt dazu, dass in vielen Unternehmen die Planungen, Vorbereitungen und Budgetierungen entweder erst vor kurzem oder noch gar nicht begonnen haben. Nach Aussage von Experten aus Beratungsunternehmen in diversen SEPA-Gesprächsrunden werden es eine Reihe von Unternehmen je nach Größe und Komplexität nicht mehr schaffen, ihre Systeme rechtzeitig zum Umstellungstermin so eingerichtet zu haben, dass alle SEPA-Anforderungen sauber abgebildet werden können. In diesen Fällen werden pragmatische Zwischenlösungen erforderlich sein, auf die – und hier schließt sich der VDZ dem Appell einiger anderer Verbände an – sich die Kreditinstitute auch einlassen müssen.

Druckansicht Seite weiterempfehlen