VDZ appelliert an Bundesjustizministerium, von Einführung der sog. Buttonlösung abzusehen
Die Bestrebungen, für Bestellungen im Internet die sog. Buttonlösung einzuführen, werden in Berlin weiter verfolgt. Nach den entsprechenden Plänen soll nicht mehr genügen, dass vor einer Bestellung im Internet die wesentlichen Vertragsbestandteile einschließlich des Preises klar und unmissverständlich anzugeben sind. Vielmehr soll vor der Bestellung eine zusätzliche aktive Bestätigung des Kunden erforderlich sein, dass er diese Angaben gelesen und verstanden habe. Das soll Verbraucher vor Kostenfallen im Internet schützen, bei denen Unternehmen den Abschluss eines Vertrages rechtswidrig verschleiern, gegen Gesetze zur Preisangabe verstoßen oder gar in strafbarer Weise einen Vertragsschluss bloß behaupten.
Der VDZ hat im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem BDZV die Politik aufgefordert, auf die Einführung dieses zusätzlichen bürokratischen Hemmnisses für das digitale Geschäft zu verzichten. Kostenfallen werden damit nicht wirksam bekämpft, da diese Praktiken bereits nach geltendem Recht illegal sind und Rechtsbrecher sich auch durch die neue Regelung nicht beeindrucken lassen. Seriöse Unternehmen, die sich an geltendes Recht handeln, machen schon heute die Bestellung und das anfallende Entgelt vor der Bestellung klar. Die Button-Lösung wird deshalb Kostenfallen nicht verhindern, wohl aber die seriöse digitale Wirtschaft mit weiteren Kosten und unangemessenen Hürden beschweren.