VDZ: BGH-Urteil wird Grosso-System nicht beeinträchtigen
Die Zurückweisung der Revision der Grosso-Firma Grade wird sich hoffentlich nicht negativ auf das Grosso-System auswirken, so der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger VDZ zur heutigen Entscheidung des BGH.
Fast alle Zeitschriftenverlage oder die von ihnen beauftragten Nationalvertriebsunternehmen haben in diesem Jahr neue, mehrjährige Handelsspannenvereinbarungen mit dem Bundesverband Presse-Grosso getroffen. Dabei wurde auch auf die Gemeinsame Erklärung von VDZ, BDZV und Bundesverband Presse-Grosso aus dem Jahr 2004 Bezug genommen, die eine Kündigung von Grossisten nur bei zu begründenden nachhaltigen Leistungsmängeln oder anderen sachlich gerechtfertigten Gründen vorsieht.
Der VDZ betont, dass eine genaue Analyse der noch nicht vorliegenden Entscheidungsgründe notwendig sei.
„Mit größerer Sorge betrachten wir das Gerichtsverfahren zwischen der Bauer Media Group und dem Bundesverband Presse-Grosso vor dem Landgericht Köln, in welchem das Verhandlungsmandat des Grosso-Verbandes auf dem Prüfstand steht. Wir appellieren daher an die Verfahrensbeteiligten, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen“, so der Sprecher des VDZ-Arbeitskreises Pressemarkt Vertrieb, Torsten Brandt, Axel Springer AG.