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Verband der Zeitschriftenverlage in Nordrhein-Westfalen e.V.

Erstellt von Eva-Anabelle v.d. Schulenburg

Der Verband der Zeitschriftenverlage in Köln muss der Gewerkschaft DJV keine Auskunft über seine ordentlichen und fördernden (nicht tarifgebundenen) Mitglieder geben.

Der Verband der Zeitschriftenverlage in Köln muss der Gewerkschaft DJV keine Auskunft über seine ordentlichen und fördernden (nicht tarifgebundenen) Mitglieder geben.

Der DJV hatte den VZVNRW gerichtlich auf Bekanntgabe seiner ordentlichen und fördernden Mitglieder in Anspruch genommen. In zwei Instanzen scheiterte der DJV. Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht Köln hatten das Ansinnen zurückgewiesen. Eine Anspruchsgrundlage für eine solche Auskunft sahen die Gerichte nicht. Die vom DJV zum Bundesarbeitsgericht eingelegte Rechtsbeschwerde hat der DJV am 18. Februar 2010 zurückgenommen; die mündliche Verhandlung vor dem BAG, angesetzt für den 24. Februar 2010, fand nicht mehr statt.

"Dieser Ausgang des Verfahrens erleichtert unsere Arbeit für die Verlage sehr, weil die Daten unserer Mitglieder weiterhin geschützt sind", bewertete VZV-Geschäftsführer Wilfried J. Köhler die Verfahrensbeendigung.

Kontakt:
Rechtsanwalt Wilfried J. Köhler
VZVRNW
Paul-Schallück-Straße 6
50939 Köln
Telefon 0221-9411414
verband[at]vzvnrw.de

 

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