Ihr direkter
Weg zu uns.

Navigation

Verbraucherrechtsrichtlinie: VDZ gegen weitere Beschränkungen des Fernabsatzes im Internet sowie im Rahmen des Telefonmarketings

Medienpolitik Erstellt von Eva-Anabelle v.d. Schulenburg

In der Diskussion über die sog. Verbraucherrechtsrichtlinie gibt es Bestrebungen, den Fernabsatz weiter zu erschweren.

 

In der Diskussion über die sog. Verbraucherrechtsrichtlinie gibt es Bestrebungen, den Fernabsatz weiter zu erschweren.

Gefordert wird, dass online geschlossene Verträge erst dann wirksam werden sollen, wenn der Verbraucher den Preis und alle Kosten sowie Vertragslaufzeiten etc. auf einem dauerhaften Medium wie etwa einem Brief bestätigt hat.

Außerdem sollen Verträge nicht mehr wirksam am Telefon geschlossen werden können. Telefonisch geschlossene Verträge würden nach diesem Vorschlag unwirksam bleiben, bis der Unternehmer dem Verbraucher die Vertragsdaten bspw. brieflich übersandt und der Verbraucher den Vertrag schriftlich bestätigt hat.

Der VDZ hat nachdrücklich an die Politik in Berlin und Brüssel appelliert, auf diese Beschränkungen des Fernabsatzes zu verzichten. Der VDZ hat sich erneut an die deutschen Vertreter im Rat sowie an die Kommission gewandt und die immense Bedeutung des Fernabsatzes für den erfolgreichen Vertrieb der Presse hervorgehoben. Der VDZ hat in diesem Zusammenhang betont, dass Presseabonnements unverzichtbar für den Erhalt einer staatsunabhängigen periodischen Presse und damit wesentlich für Lesekultur wie für Demokratie seien. Es müsse daher möglich bleiben, dass das Kulturgut Lesen auch verkauft werden kann. Die entsprechenden Vorschläge stellten eine weitere Belastung für seriöse Unternehmen dar und seien nicht geeignet; unseriöse Unternehmen würden sich von weiteren Vorschriften nicht beeindrucken lassen. 

Druckansicht Seite weiterempfehlen