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Leistungsschutzrecht

Verleger und Wirtschaft begrüßen Beschluss der Bundesregierung zum Leistungsschutzrecht

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Neuer Entwurf berücksichtigt auch gewerbliche Suchmaschinen und Aggregatoren von Presseerzeugnissen

Die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger haben den Beschluss der Bundesregierung vom 29.8.2012 begrüßt, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage einzuführen.

Damit wird ein wichtiger Beitrag dazu geleistet, dass Journalismus auch im Internet auf eine sichere Rechtsbasis gestellt wird.
Die Verleger unterstützen den Ansatz des Entwurfs, gewerbliche Suchmaschinen und Aggregatoren von Presseerzeugnissen in den Mittelpunkt der Regelung zu stellen.

Der verabschiedete Entwurf berücksichtigt die Interessen vieler Gruppen und kann als ausgewogen bezeichnet werden. Einwände von Kritikern sind berücksichtigt worden. VDZ und BDZV sehen dem weiteren Gesetzgebungsverfahren im Bundestag positiv entgegen.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände bewertet den Entwurf des Leistungsschutzrechtes ebenfalls positiv: "Mit der Einführung eines eigenen Leistungsschutzrechts erhalten die Presseverleger die Möglichkeit, unmittelbar und ohne den Umweg über die einzelnen Autoren gegen eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung ihrer Presseinhalte durch Dritte vorzugehen”. Damit werde eine Lücke im Urheberrecht geschlossen und Presseverlegern ein ähnlicher Schutz wie anderen Werkmittlern gewährt.

Auf unserer Website finden Sie eine umfangreiche Sammlung an Infomaterial zum Thema: <link leistungsschutzrecht-presseverleger>www.vdz.de/leistungsschutzrecht-presseverleger/

 

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