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Verlegerverbände bündeln "Google-Beschwerden" in Brüssel

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BDZV und VDZ fordern kartellbehördliches Einschreiten gegen das Suchmaschinenunternehmen


Zur aktuellen Berichterstattung (u.a. dpa-Meldung vom 24. Februar 2012) stellen BDZV und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) klar: „Die Nachricht, die Verlegerverbände hätten irgendetwas zurückgenommen stellt die Realität auf den Kopf. BDZV und VDZ halten – im Gegenteil – an der erhobenen Beschwerde in vollem Umfang fest und halten kartellbehördliches Einschreiten gegen Google unverändert für geboten.“

Richtig ist, dass die Verlegerverbände an dem Verfahren der Europäischen Kommission gegen Google wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung als Beschwerdeführer verfahrensbeteiligt sind.

Die Verbände haben der Kommission zu beiden Aspekten umfangreich vorgetragen, unter anderem in einem rund 300-seitigen Schriftsatz. Der eine Aspekt der von den Verlegerverbänden erhobenen Beschwerde betrifft das faire Ranking von Suchergebnissen („Fair Search“). Dieser Aspekt wird von der Kommission bereits bearbeitet.

Der andere Aspekt betrifft die Pflicht von Google, Inhalteanbieter, die vom fairen Ranking auf der Google-Suchergebnisseite wirtschaftlich abhängig sind, angemessen für die Nutzung deren Inhalte zu vergüten („Fair Share“).

Beide Bereiche sind zwei Seiten derselben Medaille. Die Bedeutung einer kartellamtlichen Entscheidung auch zum Letztgenannten („Fair Share“) ist noch einmal deutlich geworden, als Google im Jahre 2011 belgische Verlage von ihrer Suchergebnisseite löschte, die auf (gerichtlich bestätigter) urheberrechtlicher  Grundlage einen Vergütungsanspruch gegen Google geltend gemacht hatten (belgischer Fall „Copiepresse“).

Nachdem auch der spanische Verlegerverband in Sachen „Fair Share“ bei der Europäischen Kommission vorstellig geworden ist und „Fair Share“ bereits in Belgien praktische Bedeutung bekommen hat, halten BDZV und VDZ eine einheitliche Entscheidung hierüber durch die Kommission für sinnvoll. Dies haben sie dem Bundeskartellamt auch mitgeteilt. Die Verbände gehen davon aus, dass das in den Fall Google im Detail eingearbeitete Case-Team der Generaldirektion Wettbewerb  den vorgetragenen Beschwerden in gewohnter Sorgfalt nachgehen wird. 

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