VGBildKunst, Beteiligungsanspruch
VG Bild-Kunst: Beteiligungsanspruch der Presseverlage
Wie schon bei der VG Wort können Presseverlage ihre Beteiligungsansprüche jetzt rückwirkend ab August 2021 bei der VG Bild-Kunst geltend machen. Dies kann sich vor allem für bildintensive Publikationen lohnen. Hierzu ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages notwendig, der aber nicht mit Kosten verbunden ist. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bildkunst.de/vg-bild-kunst/informationen-fuer-verlage.