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Zeitschriftenverlage fordern mit anderen Verbänden und Organisationen Beibehaltung der deutschen Lastschrift

Startseite Print & Digital Vertrieb Erstellt von Eva-Anabelle v.d. Schulenburg

„Die deutschen Zeitschriftenverlage werden einer Abschaffung des in Deutschland gängigen Lastschriftverfahrens nicht zustimmen. Es ist bei Unternehmen als auch bei Verbrauchern anerkannt und bewährt“, sagte Ludwig von Jagow,

„Die deutschen Zeitschriftenverlage werden einer Abschaffung des in Deutschland gängigen Lastschriftverfahrens nicht zustimmen. Es ist bei Unternehmen als auch bei Verbrauchern anerkannt und bewährt“, sagte Ludwig von Jagow, Geschäftsführer Vertrieb beim VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, angesichts neuer Überlegungen der Europäischen Kommission, ein Enddatum für die nationalen Lastschriftverfahren zu setzen.

Die Abschaffung dieses in Deutschland bewährten und sicheren Verfahrens würde zu einer Formalisierung und damit zu einem Mehraufwand führen, dem kein Nutzen gegenübersteht, sondern im Gegenteil die Zahlungsabwicklung mit Abonnenten von Zeitungen und Zeitschriften belastet. In ihrer Kritik an der geplanten Abschaffung des Lastschriftverfahrens sind sich die Verlage mit vielen Unternehmen einig, aber auch mit Organisationen des dritten Sektors wie Wohlfahrtsinstitutionen sowie darüber hinaus mit Verbraucherverbänden und sogar mit einem Teil der Kreditwirtschaft.

„Dabei lehnen wir das auf Basis der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie initiierte SEPA-Projekt (single euro payments area) keineswegs rundum ab, wie Teile der Finanzwirtschaft behaupten, sondern begrüßen den Gedanken einer europaweiten Vereinheitlichung der Zahlungsinstrumente, um einen funktionierenden europäischen Zahlungsraum zu verwirklichen“, so von Jagow. Der VDZ plädiert für eine Integration des deutschen Lastschriftverfahrens in SEPA. „Dass dies möglich ist, belegt ein ausgereiftes Migrationskonzept, das vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft vorgeschlagen wird und dem sich der VDZ wie auch andere Wirtschaftszweige anschließen“ erklärt Ludwig von Jagow und kritisiert die Haltung weiter Teile der Kreditwirtschaft: „Eine richtungsweisende und nachvollziehbare Antwort auf diesen Vorstoß maßgeblicher Lastschriftnutzer gibt es noch nicht.“ Die europäische Zahlungsdienste-Richtlinie sei mit bestehenden nationalen Verfahren vereinbar, wie eine Stellungnahme des Bundesjustizministeriums darlege. Wer die SEPA-Standards für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr verwenden möchte, sei mit diesen in Zukunft gut bedient. Wer für den innerstaatlichen Zahlungsverkehr aber das effiziente deutsche Lastschriftverfahren bevorzuge, das rechtssicher und damit auch bei den Verbrauchern akzeptiert sei, müsse dieses auch in Zukunft nutzen können. Von Jagow: „Dass ein Teil der Kreditwirtschaft den Aufwand nicht betreiben will, kann nicht auf dem Rücken der Lastschriftennutzer ausgetragen werden.“

Unabhängig von den Bedenken gegen eine Ausschließlichkeit der SEPA-Standards ohne Berücksichtigung der nationalen Lastschriftverfahren sieht der VDZ wie auch andere Verbände die notwendigen Voraussetzungen zur Einführung der SEPA-Lastschrift bei weitem noch nicht erfüllt. Bisher sei die SEPA-Lastschrift den Verbrauchern noch überhaupt nicht vermittelt worden. Kaum ein Privatkunde sei dafür sensibilisiert geschweige denn gewonnen worden, in Zukunft für die Lastschrift IBAN-und BIC-Kennungen zu verwenden. Zudem seien eine Reihe von Kreditinstituten derzeit noch nicht in der Lage oder willens, auf die SEPA-Standards umzusteigen.

Schon allein deshalb wären die Unternehmen, selbst wenn sie wollten, noch gar nicht in der Lage, Lastschrifteinzugsmandate auf SEPA umzustellen.

„Wir erwarten deshalb nun endlich ein klares Signal von der Kreditwirtschaft, dass gemeinsam nutzer- und verbraucherfreundliche Lösungen gefunden werden, mit denen alle Anforderungen erfüllt werden“, so VDZ-Vertriebsexperte von Jagow.

Der VDZ wird seine Positionen in den nächsten Wochen sowohl gegenüber der Bundesregierung, der EU-Kommission und EU-Parlamentariern als auch gegenüber der Kreditwirtschaft erneut darlegen.

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