Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger antwortet aktuell auf die „Fakten“ gegen ein Leistungsschutzrecht, die von Google im Rahmen seiner „Verteidige dein Netz“-Kampagne auf dessen Webseite
Professor Schwartmann begründet die wettbewerbs- und ordnungspolitische Notwendigkeit sowie die verfassungsmäßige Fundierung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage