Corint Media: Einigung mit Ecosia auf Suchmaschinenlizenz für Presseinhalte
Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die grüne Suchmaschine Ecosia und Corint Media, im Sinne des Presseleistungsschutzrechts, auf einen Musterlizenzvertrag zur Nutzung von Presseinhalten geeinigt und damit auch zur Zahlung der geforderten angemessenen und dauerhaften Vergütung für die Inhalte der Presseverleger und ihrer Urheber. Auf eine begleitende gerichtliche Auseinandersetzung zur Klärung etwaig streitiger Fragen rund um das mit Wirkung zum 7. Juni 2021 eingeführte Presseleistungsschutzrecht verzichten die Vertragsparteien.
Ecosia betont den Willen zur Rechtskonformität und die eigenen ethischen Grundwerte als Grundlage der strategischen Ausrichtung der Suchmaschine, auch bei der Nutzung von Inhalten der Verleger sowie Einzelurheberinnen und -urhebern.
Die Einigung und der Abschluss des Lizenzvertrages sind auf Dauer angelegt. Ecosia akzeptiert die Lizenzberechnungen von Corint Media zur „angemessenen Vergütung von Suchmaschinenbetreibern.“ Der nun vertraglich zugrunde gelegte Berechnungsansatz für die Feststellung der angemessenen Vergütung ist üblich und im kollektiven Urheberrecht durchgesetzt. Er geht im Einzelnen davon aus, dass sich die geldwerten Vorteile aus der Nutzung der Presseleistungsschutzrechte nur über Prozentsätze auf den durch Wirtschaftsprüfer testierten Werbeumsatz der Suchmaschine als Rechtenutzerin erfassen lassen. Grund dafür ist einerseits, dass ausschließlich die Suchmaschine die Nutzungen der Rechte der Verleger im Wege der ständig stattfindenden, unsichtbaren, massenhaften Vervielfältigungen der Presseerzeugnisse und der öffentlichen Zugänglichmachung kennt.
Konkret entrichtet Ecosia mit diesem Musterlizenzvertrag eine angemessene Vergütung auf der Grundlage des heutigen Corint Media-Rechteportfolios von ca. 30 Prozent der nationalen Presseerzeugnisse. Je nach Umfang der vertretenen Presseleistungsschutzrechte wird Ecosia bis zu 11 Prozent seiner Umsätze an Corint Media als angemessene Vergütung für die Nutzung der Rechte zahlen.
Das klimapositive Suchmaschinenunternehmen Ecosia mit Sitz in Berlin wird u. a. über gemeinwohlorientierte Stiftungsgesellschafter gehalten. Das Unternehmen ist darauf verpflichtet, alle Unternehmensgewinne in nachhaltige Umweltprojekte zu investieren, darunter Baumpflanzprojekte, Solarprojekte oder die Förderung regenerativer Landwirtschaft. Ecosia hat bis heute mehr als 150 Millionen Bäume in Biodiversitäts-Hotspots auf der ganzen Welt gepflanzt.
Ecosia erkennt mit diesem Vertragsabschluss die Arbeit meinungsbildender Presseverleger als wichtigen Beitrag für das demokratische Gefüge an. Die vereinbarte Vergütung sieht Ecosia in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht und den eigenen gemeinwohlorientierten Unternehmenswerten.
COO Ecosia, Dr. Wolfgang Oels: „Im Kampf gegen die Klima- und Biodiversitätskrise braucht unsere Gesellschaft eine Vielfalt an meinungsbildenden und qualitativen Inhalten. Die Arbeit der Presseverleger ist wichtig, wenn nicht sogar essenziell für eine Demokratie. Als Suchmaschine sind wir eine relevante Schnittstelle zwischen Mensch und Information. Dieser Verantwortung möchten wir gerecht werden und gleichzeitig die Arbeit der Presseverlage nicht als selbstverständlich verkennen. Daher haben wir uns bereit erklärt, im Sinne des Presseleistungsschutzrechts eine fair vereinbarte und angemessene Vergütung an Corint Media für deren Inhalte zu zahlen. Diese Einigung konnten wir ohne gerichtliche Auseinandersetzung erzielen. Denn Rechtsstreitigkeiten kann man bei rechtlichen Unsicherheiten führen, aber nicht, um sich dem Recht zu entziehen. Wir gehen gerne als erste Suchmaschine diesen Schritt, aber hoffen nicht die letzte zu sein.“
Auch für Corint Media-Geschäftsführer Markus Runde und Christoph Schwennicke ist der Abschluss eines ersten Musterlizenzvertrags mit einem Suchmaschinenanbieter nicht nur ein deutlicher Erfolg für die Finanzierbarkeit einer freien Presse und der Arbeit von Journalisten, sondern auch ein Signal: „Wir haben mit diesem Vertrag eine Verkehrsdurchsetzung für die angemessene Vergütung bei Nutzung der Presseerzeugnisse durch alle Suchmaschinenbetreiber geschaffen. Diese Verkehrsdurchsetzung gilt für alle Nutzer, auch für Marktbeherrscher wie Google und Facebook, unterstellt unsere Rechtsordnung doch die Gleichheit bei der Durchsetzung des Rechts, auch des Presseleistungsschutzrechts, gegenüber jedermann und jedem Unternehmen, Art 3 GG. Nun muss mit Hilfe des novellierten Kartellrechts und im Rahmen der durch das Bundeskartellamt bereits gegen Google und Facebook begonnenen Verfahren dafür Sorge getragen werden, dass diese Marktbeherrscher ihre Rechnungen bezahlen. Sie dürfen sich nicht weiterhin aufgrund ihrer Marktmacht dem nationalen und europäischen Rechtsrahmen entziehen. Wenn wir es in unseren westlichen Demokratien nicht schaffen, geltendes Recht auch gegenüber Weltmarktführern durchzusetzen, haben wir keine Zukunft.“