Corint Media legt Google Lizenzvertrag für Nutzung des Presseleistungsschutzrechts vor
Corint Media, die als Verwertungsgesellschaft die Leistungsschutzrechte der Presseverleger vertritt, hat Google einen Lizenzvertrag vorgelegt. Für die Nutzung von Presseinhalten wie Überschriften, kurzen Artikelausschnitten und Vorschaubildern in der Suchmaschine fordert Corint Media für derzeit rund 200 Wahrnehmungsberechtigte eine Lizenzgebühr von 420 Millionen Euro für das Jahr 2022. Diese berechnet sich aus einem üblichen Vergütungssatz auf die relevanten Umsätze des verwertenden Unternehmens im jeweiligen Markt – hier also Google in Deutschland. Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) – zuständig für die Bewertung von Tarif- und Vergütungsfragen – hatte bereits einen Lizenzsatz von bis zu 11 % auf die relevanten Umsätze für das Gesamtrepertoire als grundsätzlich angemessen bewertet. Da Corint Media die Rechte von derzeit ca. 200 digitalen Presseveröffentlichungen im deutschen Markt wahrnimmt, reduziert sich der Prozentsatz entsprechend. Für Google werden die aus dem Betrieb der Suchmaschine in Deutschland erwirtschafteten Umsätze auf rund 9 Milliarden Euro für das Jahr 2020 geschätzt.
Nach den bekannt gewordenen Zahlungen bzw. Forderungen für die Verwertung von Presseveröffentlichungen in anderen Märkten – Australien rund 100 Millionen Euro; Kanada rund 400 Millionen Euro – ordnet sich die geforderte Summe im internationalen Vergleich ein. In Frankreich hatte die dortige Kartellbehörde kürzlich Google zu einer Zahlung von 500 Millionen Euro verurteilt. Das Unternehmen hatte entgegen der behördlichen Anordnung mit den Presseverlegern nicht konstruktiv über die Vergütung für das französische Presseleistungsschutzrecht – das wie das deutsche auf der EU-Urheberrechtsrichtlinie basiert – verhandelt.
Auf das Online-Angebot einer mittelgroßen überregionalen Zeitung mit einer Reichweite von rund 30 Millionen Visits pro Monat würden nach dieser Lizenzierung Erlöse von rund 15 Millionen Euro pro Jahr entfallen. Diese können sich durch die Abschlüsse weiterer Lizenzverträge noch erhöhen. Dafür hat Corint Media Facebook zu Verhandlungen aufgerufen, mit Microsoft und weiteren Nutzern befindet sich Corint Media bereits in Gesprächen.
Prof. Dr. Norbert Flechsig, Urheberrechtswissenschaftler und Mitautor zahlreicher Kommentare zum Urheberrecht: „Die Forderung nach einer angemessenen Vergütung von Rechteinhabern für die Online-Nutzung ist strukturell kein neuer Fall für die Urheberrechtswissenschaft. Wenn Urheber im Buchbereich als regelmäßige Lizenzvergütung mindestens 15 % des Verkaufspreises an der Theke erhalten, dann können 11 % der Umsätze von Google für sämtliche deutschen Presseverleger nur als Untergrenze eines angemessenen Entgelts bezeichnet werden. Schließlich ist das urheber- und leistungsgeschützte redaktionelle Schaffen in diesem Vergütungsanspruch enthalten, weil eben diese Redakteure hieran anteilig vergütet werden müssen. Nur mit einer solchen angemessen erscheinenden Vergütung erscheint auch Vertragsparität gegeben, die der deutsche Gesetzgeber im Verhältnis zwischen Presseverlegern und Suchmaschinenbetreibern nicht außer Kraft setzen wollte.“
Axel Voss, MdEP, Berichterstatter für die EU-Urheberrechtsrichtlinie: „Vom Presseleistungsschutzrecht müssen alle Verleger profitieren, das ist der Wille des Europäischen Gesetzgebers. Die Einnahmen sollen die Verlage und damit die Meinungs- und Pressevielfalt absichern und auch eine Beteiligung der Journalisten gewährleisten. Jeder Versuch, dieses robuste Recht zu umgehen, widerspricht dem Zweck der Regelung und ist abzulehnen.“
Markus Runde und Christoph Schwennicke, Geschäftsführer Corint Media: „Mit diesem Angebot gehen die Verhandlungen mit der größten Plattform, die Presse-Inhalte nutzt, in die entscheidende Phase. Das Recht ist da, es ist europäisch legitimiert und findet über die EU hinaus Zustimmung. Nun geht es darum, sehr bald und sehr transparent einen Preis festzulegen, der der Bedeutung der gesamten Presse im Netz gerecht wird.“