dpa: Urheberrecht - Verleger warnen vor Folgen für digitale Bezahlmodelle
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Zeitschriftenverleger haben bei der geplanten Reform des Urheberrechts in Deutschland vor negativen Folgen für digitale Bezahlmodelle im Journalismus gewarnt. In dem im Herbst veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums ist eine Bagatell-Grenze aufgeführt, unterhalb der Plattform-Nutzer urheberrechtlich geschützte Werkausschnitte von Texten, Videos und Tonspuren ohne Lizenzen hochladen dürfen, solange keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden.
Der Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Stephan Scherzer, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Wenn eine Schranke käme, die es den Megaplattformen erlaubt, 50, 100 oder gar 1.000 Zeichen ohne Zustimmung der Rechteinhaber hochzuladen, dann ist das fatal für die Entwicklung von Paid Content im Journalismus und höhlt das Urheberrecht komplett aus.“ Scherzer ergänzte: „Digitaler Journalismus muss refinanzierbar bleiben und darf nicht abhängig werden von Mäzenen, Stiftungen oder dem Staat - all das schwingt bei der Forderung nach einem robusten Urheberrecht mit.“
Im Dezember hatte das Bundesjustizministerium mitgeteilt, dass im Januar ein Beschluss der Bundesregierung zur Reform angedacht sei. Möglicherweise also in der kommenden Woche. Danach ist der Bundestag am Zug. Das Ganze fußt auf einer entsprechenden EU-Richtlinie zum Urheberrecht, die bis Sommer in nationales Recht umgesetzt werden muss. Im Kern geht es darum, das Verhältnis zwischen Urhebern, Internet-Plattformen und deren Nutzern zu regeln.
Der VDZ sprach sich dafür aus, die Bagatellklausel zu streichen. Scherzer ergänzte: „Oder man stellt mindestens gesetzlich fest, dass die Bagatellschwelle bei den Vorschriften zur Plattformhaftung nicht für die Presse gilt.“
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