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Rechtschreibrat, Regelwerk, Wörterverzeichnis

Rat für Rechtschreibung: Amtliches Regelwerk und Wörterverzeichnis der deutschen Sprache: Grundlegende Neubearbeitung

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Das Amtliche Regelwerk enthält die Regelungen und Kodifizierungen der deutschen Rechtschreibung.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat in seiner Sitzung am 15.12.2023 in Mainz – nach Anhörung beteiligter Einrichtungen zum Entwurf von August bis Oktober 2023 – ein vollständig neu erarbeitetes Amtliches Wörterverzeichnis mit daraus folgenden notwendigen Anpassungen des Amtlichen Regelwerks beschlossen. Das Amtliche Regelwerk enthält die Regelungen und Kodifizierungen der deutschen Rechtschreibung. Das neue Amtliche Wörterverzeichnis wurde seit 2017 auf der Basis empirischer Schreibbeobachtung des Orthografischen Kernkorpus am Leibniz-Institut für Deutsche Sprache mit inzwischen mehr als 14 Mrd. Wortbelegen aus dem gesamten deutschen Sprachraum erarbeitet. Die Neukonzeption des Wörterverzeichnisses trägt den Zielgruppen des Werks – Wörterbuchredaktionen, Zeitungs- und Nachrichtenredaktionen, Gesetz- und Verordnungsgebung – sowie aktuellem Nutzungsverhalten Rechnung. Das Wörterverzeichnis konzentriert sich auf prototypische orthografische Zweifelsfälle und ist insofern komplementär zum Regelteil. Neustrukturierung und Aktualisierung von Regelwerk und Wörterverzeichnis:

  • Das Stichwortinventar wurde in seinem deutschen Kernwortschatz auf die wesentlichen orthografischen Fragestellungen konzentriert wie Getrennt- und Zusammenschreibung sowie Groß- und Kleinschreibung (nichtöffentlich / nicht-öffentlich / nicht öffentlich, regenerative/Regenerative Energien).
  • Das Wörterverzeichnis wurde umfassend aktualisiert: So wurden zahlreiche neue Fremdwörter überwiegend aus dem Englischen und anderen modernen Fremdsprachen (timen, mailen, whatsappen, Cappuccino, Fake News / Fakenews / Fake-News) aufgenommen.
  • Regelwerk und Wörterverzeichnis sind durch eine umfangreiche Verweisstruktur effizient vernetzt – in der Print- und vor allem der digitalen Fassung.
  • Der Regelteil wurde durch Anpassungen und Präzisierungen von Regeln nur im unerlässlichen Maß geändert, die der Rechtschreibnorm und dem aktuellen Schreibgebrauch – etwa von neuen Wörtern in Getrennt- und Zusammenschreibung, Schreibung mit Bindestrich sowie Groß- und Kleinschreibung – Rechnung tragen (Last-minute-Angebot/Last-Minute-Angebot).
  • Neue Tendenzen des Schreibwandels wurden durch die Aufnahme von Schreibvarianten und aktuellen Anwendungsbeispielen deutlich gemacht (faken, fakte, gefakt/gefaked, aber nur gefakte Nachrichten).
  • Das Kapitel Zeichensetzung wurde auf der Basis sprachwissenschaftlicher und didaktischer Erkenntnisse vollständig neu systematisiert, vereinfacht und gestrafft.
  • Dabei wurde eine Regeländerung vorgenommen: Infinitivgruppen („erweiterter Infinitiv“) werden verbindlich durch Komma abgetrennt.
  • Regelteil und Wörterverzeichnis wurden systematisiert, übersichtlich strukturiert und auf die wesentlichen Kernbereiche und Phänomengruppen konzentriert.
  • Im Schreibgebrauch nicht oder kaum noch nachweisbare „eingedeutschte“ fremdsprachliche Varianten, vor allem im Bereich der Laut-Buchstaben-Zuordnung von Gallizismen, wurden gestrichen (z. B. Buklee, Dränage, Exposee, Frigidär, Jogurt, Katode, Kurtage, Panter, photogen, Polonäse, Spagetti, Tunfisch).

Das neue Amtliche Regelwerk trägt in dieser Fassung dem Anspruch Rechnung, ein wissenschaftlich fundiertes, allgemeinverständliches Referenzwerk zu sein, das in allen Ländern und Regionen mit Deutsch als Amts- und Schulsprache gleichermaßen Geltung hat. Es bildet die deutsche Standardsprache mit ihren länderspezifischen Ausprägungen in allen deutschsprachigen Ländern ab und bringt dabei Norm und aktuellen Schreibgebrauch in Einklang. Damit trägt es dazu bei, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im gesamten deutschen Sprachraum zu gewährleisten.

Die Neufassungen und Änderungen werden jetzt gemäß dem Statut des Rats umgehend den staatlichen Stellen der deutschsprachigen Länder vorgelegt. Sie erhalten durch Beschluss der staatlichen Stellen Bindung für Schule und Verwaltung.

Hintergrund
Der Rat für deutsche Rechtschreibung wurde im Jahr 2004 auf der Basis der Wiener Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung der Repräsentanten der deutschsprachigen Länder vom 01.07.1996 als Nachfolgegremium der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung gegründet. Er wird getragen von der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und dem Fürstentum Liechtenstein. Luxemburg ist mit beratender Stimme vertreten. Er hat die Aufgabe, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks (Regeln und Wörterverzeichnis) im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln. Dazu gehören insbesondere die ständige Beobachtung der Schreibentwicklung, die Klärung von Zweifelsfällen der Rechtschreibung und die Erarbeitung und wissenschaftliche Begründung von Vorschlägen zur Anpassung des Regelwerks an den allgemeinen Wandel der Sprache. Seine Vorschläge zur Anpassung des Regelwerks erhalten Bindungswirkung für Schule und öffentliche Verwaltung durch Beschluss der zuständigen staatlichen Stellen.

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