Ihr direkter
Weg zu uns.

Navigation
dpa, Thiemann, Verlegerrecht, 2019

VDZ-Präsident im dpa-Interview: EU-Verlegerrecht ist noch nicht in trockenen Tüchern

Nachrichten MVFP in den Medien Medienpolitik

Andreas Heimann, dpa, im Gespräch mit VDZ-Präsident Dr. Rudolf Thiemann über das Zeitschriftenjahr 2018 | erschienen bei dpa am 27. Dezember 2018

Aus Sicht der Zeitschriftenverleger wurde 2018 medienpolitisch viel erreicht, aber es bleibt auch noch einiges zu tun. „Trotz des hohen Wertes eines freien Journalismus wird den Verlagen nichts geschenkt, im Gegenteil", erklärte Rudolf Thiemann, Präsident des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), im Interview der Deutschen Presse-Agentur. Die medienpolitischen Erfolge müssten nun abgesichert werden. Die unternehmerisch getragene Presse braucht faire Wettbewerbsbedingungen, um der Wucht der Digitalisierung wirtschaftlich standhalten zu können.

dpa: Im September hat das EU-Parlament für ein neues europaweites Urheberrecht gestimmt, wann rechnen Sie damit, dass das umgesetzt wird und die Verlage tatsächlich davon profitieren?

Dr. Rudolf Thiemann: Das EU-Verlegerrecht ist noch nicht in trockenen Tüchern. Die großen Digitalplattformen kämpfen mit harten Bandagen und manipulativen Kampagnen, um sich weiter am geistigen Eigentum der Verlage zu bedienen. Deshalb brauchen wir eine robuste Rechtsposition. Dabei setzen wir auf den Trilog, der gerade läuft. Die Freie Presse muss ihre unabhängige Arbeit als Bestandteil einer offenen demokratischen Gesellschaft leisten können und brauch dafür einen fairen rechtlichen Rahmen.

Die Verlage betrifft dabei vor allem das Leistungsschutzrecht, das Plattformen wie Google News zwingen soll, Geld an die Verleger zu zahlen, wenn sie von deren Beiträgen profitieren. Gilt das für Zeitschriften im gleichen Umfang wie für Zeitungen? 

Zwischen Zeitschriften und Zeitungen passt bei diesem Thema kein Blatt. Vom neuen Recht profitieren alle Inhaber urheberrechtlich geschützten Eigentums und alle Menschen in Europa, weil die Kreativbranche den großen Internetkonzernen nun endlich klare Spielregeln aufzeigt. Die Entscheidung des Europäische Parlaments vom September war ein Zeichen gegen die Nutzung von geschützten Werken im Internet ohne Genehmigung der Rechteinhaber.

Wie weit sind die Gespräche mit der Bundesregierung darüber? Justizministerin Katarina Barley hatte im November angekündigt, es gebe beim Leistungsschutzrecht noch Punkte, über die geredet werden müsse.

Die Bundesregierung nimmt an der Meinungsbildung im EU-Ministerrat teil, der seinerseits in dem erwähnten Trilog mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission verhandelt. Soweit wir sehen können, sind die Gespräche - auch unter Beteiligung der Bundesregierung - auf einem guten Weg.

Einer Ihrer Kritikpunkte war, dass kleinere Verlage vom Leistungsschutzrecht weniger profitieren könnten als die großen, weil ihre Inhalte für Internetaggregatoren weniger attraktiv seien. Ist da etwas dran? Und wie ließe sich das ändern?

Das trifft nicht zu, im Gegenteil! Derzeit sind sogar große Medienunternehmen nicht in der Position, mit den marktbeherrschenden Playern der digitalen Welt eine faire Regelung zu verhandeln. Die Hoffnung ist, dass das EU-Urheberrecht dazu beiträgt, diese Macht-Asymmetrie zu verändern und es für alle Verleger – welcher Größe auch immer – einfacher zu machen, in Zukunft am Wert ihrer Inhalte beteiligt zu werden. Auch die kleinen Verlage, zum Beispiel der Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL), stehen hinter dem Verlegerrecht.

In Deutschland gibt es schon seit 2013 ein Leistungsschutzrecht – es hat aber nicht zu nennenswerten Geldzahlungen von Internet-Konzernen an die Verlage geführt. Sind Sie sicher, dass das mit dem neuen europäischen Recht anders wird?

Eine Rechtsposition ist doch nicht deswegen obsolet, weil deren Durchsetzung nur schwer möglich ist. Ein Recht darf doch nicht deswegen angefochten werden, weil die Marktverhält-nisse dies sehr erschweren. Der neue europäische Rechtsrahmen gibt der Durchsetzbarkeit größere Chancen.

Mit welcher Größenordnung an Zahlungen etwa von Google rechnen Sie dabei?

Wir wollen hier nicht spekulieren, sondern die dringend notwendige, robuste Rechtsposition durchgesetzt sehen.

Das Leistungsschutzrecht in Deutschland könnte vom Europäischen Gerichtshof gekippt werden – spielt das keine Rolle mehr, wenn das neue europäische Urheberrecht kommt?

Das europäische Urheberrecht soll das deutsche Leistungsschutzrecht absichern – möglichst darüber hinausgehen.

Die EU-Finanzminister haben den Weg freigemacht für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf digitale journalistische Angebote. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, das umzusetzen und damit einer Forderung der Verlegerverbände nachzukommen – ein Sieg auf ganzer Linie?

Der Durchbruch in Europa ist ein großer Erfolg. Jetzt wird der Spruch aus Brüssel in deutsches Recht gegossen - hier gilt es, möglichst die gesamte Bandbreite verlegerischer Aktivitäten abzudecken. Diese anspruchsvollen Gespräche werden gerade geführt.

Was waren aus Ihrer Sicht 2018 die erfreulichsten und die unerfreulichsten Entwicklungen im Zeitschriftenmarkt?

Erfolgreich ist der Schulterschluss zwischen Verlagen und Journalisten, wenn es um die Verteidigung und den Erhalt der Pressefreiheit geht. Wir haben 2018 viele Zeichen gesetzt, der VDZ und seine 500 Mitgliedsverlage geben der Pressefreiheit eine Stimme wie wohl kein anderer Medienverband in Europa. Die Bundeskanzlerin sprach es auf der Publishers' Night aus, als sie dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger dafür dankte, „sich unermüdlich für die Pressefreiheit einsetzen“. Das wird die große Aufgabe für das Jahr 2019: Es kann und darf nicht sein, dass 70 Jahre nach dem Grundgesetz einer der zentralen Rechte, das Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit sogar in Deutschland und Europa unter Druck kommt – durch Extremisten aller Art, aber auch durch extremistische Akteure in den Parlamenten.

Was muss 2019 passieren?

Trotz des hohen Wertes eines Freien Journalismus wird den Verlagen nichts geschenkt, im Gegenteil. Jetzt gilt es, die 2018 erreichten großen medienpolitischen Erfolge abzusichern und zu bestätigen. Von der hart erkämpften Entscheidung des Europäischen Parlaments in Straß-burg für ein neues europäisches Urheberrecht über die Einigung des EU-Rates für Wirtschaft und Finanzen zur Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf digitale Presseangebote bis zu den positiven Veränderungen im Rahmen der 9. GWB-Novelle. Die unternehmerisch getragene Presse braucht faire Wettbewerbsbedingungen, um der Wucht der Digitalisierung wirtschaftlich standhalten zu können.

Wie weit sind die Verlage beim digitalen Wandel und was erwarten Sie in dieser Hinsicht für 2019?

Zeitschriftenmarken sind ein hervorragender Anker für Communities. Wir erwarten eine Fortsetzung der Einführung redaktioneller Digital-Angebote, um die 360°-Marktposition der Zeitschriftenmarken zu stärken. Von den klassischen Mediengattungen erzielen Publikumszeitschriften heute mit ihren Mobile Enabled Websites und Apps eine Reichweite von rund 65 Prozent in der Bevölkerung, was rund 37 Millionen Mobile Usern entspricht. Damit liegen die Publikumszeitschriften nach wie vor unangefochten an der Spitze, gefolgt von Tageszeitungen (59 Prozent), TV (25 Prozent) und Radio (6 Prozent). Bei den stationären Online-Angeboten liegen die Publikumszeitschriften mit einer Reichweite von 76 Prozent (43,1 Millio-nen Online User) ebenfalls mit großem Vorsprung auf Platz eins – vor Tageszeitungen (65 Prozent), TV (46 Prozent) und Radio (10 Prozent). Editorial Media, redaktioneller Inhalt auf allen Plattformen, zeigt hier seine Stärken.

Das Interview führte Andreas Heimann, dpa. //

Druckansicht Seite weiterempfehlen