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ZAW: Statement zur DMA-Einigung

Nachrichten Medienpolitik

Der ZAW begrüßt die Einigung zum Digital Markets Act (DMA), die am 24.03.2022 zum Abschluss der Trilog-Verhandlungen getroffen wurde. Das Gesetz über Digitale Märkte ist nichts weniger als der langersehnte Versuch der EU, die stetig wachsende Marktmacht digitaler Tech-Plattformen, der sogenannten Gatekeeper, auch im Bereich der digitalen Werbung einzuhegen.

ZAW-Hauptgeschäftsführer Bernd Nauen: „Der DMA ist ein beachtlicher Schritt, des multiplen Marktversagens Herr zu werden. Es ist der Wille zu erkennen, Fairness, Angemessenheit und Neutralität digitaler Intermediationsleistungen zu sichern. Dafür benötigen Publisher und Vermarkter auf der einen und Werbungtreibende und ihre Marktpartner auf der anderen Seite vor allem Zugang zu Daten. Außerdem muss eine unabhängige Nutzungsmessung gewährleistet sein. Der im politischen Trilog gefundene Kompromiss scheint hier in die richtige Richtung zu gehen. Mit Blick auf die Zukunft sollte allerdings die Basisverpflichtung zu diskriminierungsfreien und fairen Zugangsbedingungen rasch ausgeweitet werden.“

Bei allem berechtigten Lob dürfe zudem nicht vergessen werden, dass die neuen Regelungen des DMA alleine nicht ausreichen. Die Einigung auf EU-Ebene ist erst dann ein Erfolg, wenn Verstöße hiergegen konsequent und zügig verfolgt werden und auch nationale Kartellverfahren, insbesondere auf Grundlage des neuen § 19a GWB, weiterhin betrieben werden.

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