Reduzierte Mehrwertsteuer für digitale Presse gilt ab dem 18. Dezember 2019
Nachrichten Pressemeldung Medienpolitik
Nachdem heute das Jahressteuergesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, treten die Neuregelungen zur steuerlichen Gleichbehandlung von elektronischen und gedruckten Presseprodukten bei der Umsatzsteuer morgen, den 18.12.2019 in Kraft.
„Mit diesem Gesetz wird unsere freie und vielfältige Presselandschaft gestärkt. Insbesondere finden wir es richtig, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz auch auf Apps, Websites und Datenbanken mit Pressepublikationen erstreckt wird. Damit wird der Realität der digitalen Presse Rechnung getragen“, betont VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer.
Verwandte Links
Das könnte Sie auch interessieren
BMF-Schreiben zur Reichweite der reduzierten Umsatzsteuer bei elektronischen Presseprodukten und Datenbanken der Verlage
7 Prozent Mehrwertsteuer für Verlagsdatenbanken, wenn elektronische Presse prägend
VDZ Umsatzsteuertag: Temporäre Steuerreduzierung führt zu immensem administrativem Aufwand
Der 8. VDZ Umsatzsteuertag gab Tipps zur Umsetzung: Experten erläuterten Ausführungsregelungen praktikabel und rechtssicher | 3. Merkblatt zur…
Mehrwertsteuer bei Zeitschriftenabonnement: BMF bestätigt VDZ-Auffassung
Gleichlauf von E-Paper- und Printabos hinsichtlich Leistungszeitpunkt für die Bemessung der Umsatzsteuer
VDZ begrüßt die Zustimmung des Bundesrats zur reduzierten Mehrwertsteuer für digitale Presse
Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz zu
VDZ begrüßt Einführung reduzierter Mehrwertsteuer für digitale Presse
Bundestag korrigiert Regierungsentwurf und wendet den ermäßigten Steuersatz auch auf Apps, Websites und Datenbankangebote mit Büchern, Zeitungen und…
Eröffnungsrede von VDZ-Präsident Dr. Rudolf Thiemann beim Publishers‘ Summit 2019
– es gilt das gesprochene Wort –
Regierungsentwurf zur Steuerbegünstigung elektronischer Verlagspublikationen läuft weitgehend leer – Innovative Presse- und Buchangebote sowie Bibliotheken bleiben außen vor
Verbändebündnis veröffentlicht Stellungnahme zum Jahressteuergesetz und fordert die Bundesregierung auf, den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent…
Jahressteuergesetz 2019: Umsatzsteuerliche Behandlung von Bildungsleistungen im Regierungsentwurf unzureichend ausgestaltet
Verbändebündnis: Bundesregierung bringt reduzierte Mehrwertsteuer nur für einen Teil der digitalen Publikationen auf den Weg
Appell an Bundestag: Angebote von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften aus Datenbanken ebenfalls begünstigen!
VDZ und BDZV begrüßen Entscheidung des Finanzministerrates zur reduzierten Mehrwertsteuer für digitale Presse
Verlegerverbände begrüßen die politische Einigung des EU-Rates für Wirtschaft und Finanzen, mit der eine Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes…