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textintern: Medienpolitischer Ausblick auf 2020 aus Zeitschriftensicht

Nachrichten MVFP in den Medien Medienpolitik

Gastbeitrag von Prof. Dr. Christoph Fiedler, VDZ-Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik, Chairman Legal Affairs EMMA | erschienen in textintern am 10. Januar 2020

textintern, 10.01.2020, S. 13 - 15

Die Aufregung der Politik über wirkliche und vermeintliche Probleme öffentlicher Kommunikation in den sog. sozialen Medien ist unverändert hoch. Sie führt allerdings offenbar nur bei wenigen zu der Einsicht, dass dem Erhalt der erstmals gefährdeten freien Presse umso größere Bedeutung zukommt. 

Publikums-, Fach- und konfessionelle Zeitschriften bilden mit über 7.000 Titeln und noch mehr digitalen Angeboten einen wesentlichen Teil der freien Presse in Deutschland. Die Zeitschriftenredaktionen informieren über 60 Millionen Leser zu allem, was sie als Bürger, Verbraucher und Berufstätige, Auszubildende und Studierende interessiert. Magazine zu Politik, Zeitgeschichte, Wirtschaft, Computern, Mode, Gesellschaft, Architektur, Geographie, Technik, Industrie, Gesundheit, Sport, Kultur etc. und zu allen denkbaren Berufen zeichnen sich in gedruckter wie digitaler Gestalt durch eine einmalige Themenbreite und  tiefe aus und müssen dies auch, um den Anforderungen der Wissensgesellschaft gerecht zu werden. 

Eine solche freie Presse, die weder von staatlicher Gewalt noch von privaten Mäzenen gelenkt wird, ist für jede freie Gesellschaft und insbesondere für jede Demokratie unentbehrlich. Erst die Vielfalt der Presse lässt die verschiedenen Auffassungen und Informationen zu beliebigen Themen in einer Art und Weise öffentlich werden, dass sich die Menschen privat und beruflich ein eigenes Urteil und eine eigene Meinung bilden können. 

Klar ist, dass es immer um den Schutz der redaktionell-publizistischen und der wirtschaftlichen Freiheit geht. Verlage und Publikationen müssen sich im gesellschaftlichen Raum im publizistischen wie ökonomischen Wettbewerb frei bilden können. Es gibt keine staatlich finanzierten staatsfreien Redaktionen. Und auch von Mäzenen ausgehaltene Medien sind nicht frei. Deshalb ist die marktwirtschaftliche Finanzierungsmöglichkeit, die Freiheit der Presse als wirtschaftliches Produkt, essenzieller Teil der Pressefreiheit.

Klar ist auch, dass all das keinesfalls nur für die politische Presse gilt. Es gilt insbesondere auch für die Unterhaltungspresse und für Fachzeitschriften, für Handwerker-, Computer- und Maschinenbauzeitschriften, für Publikationen über die Permeabilität von Transformatorenblechen und für die Zeitschrift über die Pflegewirtschaft. Man kann sogar sagen: Zu vielen Fragen, die Menschen privat, beruflich oder politisch bewegen, wird man wirklich fundiert vor allem durch Special-Interest- und Fachzeitschriften informiert. Themen wie Netzneutralität, Uploadfilter und wie man sein Smartphone sichert, werden in Computerzeitschriften erklärt und weniger in der ebenfalls für Freiheit und Demokratie unverzichtbaren Erörterung des politischen Tagesgeschehens.

Allerdings steht die Existenz dieser vielfältigen Zeitschriftenpresse heute erstmals in Frage. Die Verlage meistern ihre publizistische Aufgabe mit gedruckten und digitalen Ausgaben. Den sinkenden Druckauflagen der Fach- und Publikumspresse stehen immer mehr Leser der Digitalangebote gegenüber. Not leidet jedoch die Finanzierung der Presse, die staatsunabhängig nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen erfolgen muss. Denn die ebenso notwendigen wie unverzichtbaren, aber doch relativ bescheidenen Einnahmen aus der Vermarktung der digitalen Reichweite können in der Regel auf absehbare Zeit die anhaltenden Einnahmenrückgänge der gedruckten Ausgaben nicht ausgleichen.

Die Politik könnte ihren Teil dazu beitragen, in dieser Situation die Chancen für das weitere Gedeihen freier Presse ganz erheblich zu verbessern. Dafür ist allerdings eine Vielzahl gesetzlicher und politischer Vorhaben bedeutsam. Es folgt eine Auswahl der Themen, für die das Jahr 2020 Weichenstellungen mit sich bringen dürfte. 

1. Die im Ministerrat weiter verhandelte E-Privacy-Verordnung bedroht mehr als 30 Prozent der Werbeeinnahmen journalistischer Internetangebote unserer Presseverlage. Hinzu kommen Einschnitte bei der Produktgestaltung, Behinderungen beim Verkauf und bei der Reichweitenmessung. 
Besonders problematisch ist Artikel 10 der Verordnung, der sich mit Softwarevoreinstellungen befasst. Der aktuelle Ratstext sieht zwar immerhin eine Streichung dieses Artikels vor, enthält aber unverändert äußerst problematische und restriktive Vorschläge, die weit von einem angemessenen Interessenausgleich entfernt sind. Hinzu kommt, dass selbst eine für sich genommen ausgewogene Position des Rates noch nicht das Endergebnis bedeutet. Denn sie muss erst noch mit der äußerst restriktiven Position des EU-Parlaments in Einklang gebracht werden. Damit ist offensichtlich, dass eine E-Privacy-Verordnung mit speziellen Regelungen für Cookies die freie Finanzierung privater Presse beschädigen wird. Dabei ist all das völlig unnötig. Wenn die fraglichen Cookie-Regelungen in der Verordnung (Art. 8 – 10) insgesamt gestrichen werden, gilt für Cookies die Datenschutzgrundverordnung. Diese ist zweifelsfrei in der Lage, Datenschutz auch für Cookies in jeder gewünschten Intensität zu realisieren. Sie ist gleichwohl aber hinreichend flexibel, um auch berechtigte Verlegerinteressen zu berücksichtigen. 
Es ist unverändert unverständlich, wieso die Bundesregierung sich diesem vernünftigen Kurs verschließt und stattdessen letztlich eine einseitige Regulierung unterstützt, die die freie Presse schädigen und den Monopol-plattformen weitere Wettbewerbsvorteile verschaffen wird. Wenn aber trotz alledem eine spezielle Regelung der Cookies nicht verhindert werden kann, muss sich die Bundesregierung doch jedenfalls dafür einsetzen, dass die aktuelle deutsche Regelung oder wenigstens die Datenschutzgrundverordnung das Regelungsniveau bestimmen. Mindestens ist dafür Sorge zu tragen, dass die Refinanzierungsmöglichkeiten journalistisch-redaktioneller Medien nicht weiter beeinträchtigt werden.

2. In der digitalen Welt sind urheberrechtliche Schutzrechte für Presseverleger unverzichtbar. Das europäische Presseverlegerrecht ist umfassend umzusetzen. Ebenso muss die durch das EU-Recht ausdrücklich erlaubte Verlegerbeteiligung zügig wieder eingeführt werden. Bei der Umsetzung neuer Schranken des EU-Urheberrechts muss darauf geachtet werden, dass die Pressefreiheit nicht beeinträchtigt wird. 

3. Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften bilden das Rückgrat der publizistischen Verbreitung und der Finanzierung freier Presse. Diese Abonnements sind schon immer erklärungsbedürftige Produkte ohne Ladenlokal, die auf alle Formen des Direktmarketings angewiesen sind. Allein in Deutschland müssen jedes Jahr Millionen Abonnements für gedruckte und digitale Zeitschriften und Zeitungen über die verschiedenen Formen des Direktvertriebs gewonnen werden, um auch nur die Zahl der abonnierten Zeitungs- und Zeitschriftenleser konstant zu halten. Das ist kein Problem, sondern ein zentraler Teil des freien Wettbewerbs um Leser, die eine freie private Presse seit weit einhundert Jahren ermöglichen und schätzen. 
a) Jede weitere Verschärfung des bereits sehr restriktiven und ausregulierten Rechts des Telefonmarketings wäre überzogen und eine massive Bedrohung des legalen und legitimen Pressevertriebs. Bis zu 30 % der Vollzahlerabonnements eines Titels können telefonisch bedingt sein. Dabei nimmt die relative Bedeutung der Erlöse aus Abonnements, obwohl auch diese tendenziell rückläufig sind, zu. Denn diese Erlöse sind die noch stabilste Finanzierungsquelle im Vergleich zu dem vielfach dramatischen Minus bei Werbe- und Einzelverkaufserlösen.
b) Es ist sehr zu begrüßen, dass der Bundeswirtschaftsminister und die Staatsministerin für Kultur und Medien bei der Bundeskanzlerin sich gegen Pläne des Bundesjustizministeriums gestellt haben, zweijährige Abonnement-Mindestlaufzeiten und automatische Verlängerungen um jeweils ein Jahr zu verbieten. Längerfristige Abonnementlaufzeiten sind für die Existenz vieler Titel unverzichtbar und für ungezählte weitere Titel ein besonders wichtiger Beitrag zur Finanzierung der Redaktionen. Sie führen insgesamt zu einer größeren Pressevielfalt und sind damit insbesondere auch im Interesse der Leser, die ohne diese Angebote weniger inhaltliche Auswahl hätten. VDZ und BDZV haben mit exemplarischen Aussagen kleiner und großer Verlage verdeutlicht, dass die geplanten Verbote für Teile der Presse existenzielle Gefahren bergen, in jedem Fall aber weniger Auswahl und im Ergebnis weniger redaktionelle Presse bedeuten würden. Es handelt sich um Erläuterungen der Liborius Verlagsgruppe, der FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung, der FUNKE Zeitschriften, von Lensing Media, der Sankt Ullrich Verlag GmbH, der B. Boll Mediengruppe, Verlag des Solinger Tageblattes GmbH & Co. KG sowie von Hubert Burda Media. Es wird in 2020 darauf ankommen, dass die christdemokratisch geführten Bundesministerien in dieser Frage konsequent bleiben, um die privat finanzierte Presse zu schützen.

4. Plattformen und Suchmaschinen werden zu digitalen Pressevertriebsmärkten, die allerdings als Oligopolisten oder gar Monopolisten willkürlich bestimmte Publikationen oder Inhalte bevorzugen oder benachteiligen können. Deshalb muss der diskriminierungsfreie Zugang legaler redaktioneller Presseangebote zu relevanten marktdominanten Digitalplattformen sichergestellt werden. Entsprechende Schutzrechte der digitalen Presse gegenüber Medienplattformen und marktbeherrschenden Intermediären (bspw. Suchmaschinen) sind unverzichtbar. 
a) Deshalb ist sehr zu bedauern, dass die Bundesländer ohne nachvollziehbaren Grund das Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende Intermediäre im Medienstaatsvertrag massiv verwässert haben. Wie kann man einerseits zu Recht vor den Gefahren für die Meinungsvielfalt durch monopolartige Intermediäre warnen und dann bei der ersten Gelegenheit einer sinnvollen Regelung diese von vornherein zu weitgehender Unwirksamkeit verdammen? Umso wichtiger ist es, dass die Kontrolle marktbeherrschender Plattformen in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht in der 10. GWB-Novelle verankert werden.
b) Aber auch die EU bleibt gefordert. Dass die EU-Kommission es letztlich doch noch Google verboten hat, eigene Angebote in seiner Monopolsuchmaschine zu bevorzugen, ist nach wie vor wichtig und richtig. Die allgemeine Missbrauchsaufsicht reicht aber nicht. So ist das Verbot nicht einmal rechtskräftig. Sein Vollzug funktioniert nicht, und es hat keine über diesen Fall hinausgehende regelnde Wirkung. Will die EU die Pressevielfalt erhalten, die Europa mit konstituiert, muss sie schleunigst allen legalen Presseprodukten ein Recht auf diskriminierungsfreien Zugang zu marktbeherrschenden Digitalplattformen verschaffen. Dazu sollte es auch gehören, dass Monopolisten den Zugang zu ihren Plattformen nicht davon abhängig machen dürfen, dass Verlage auf ein Entgelt für die Lizenzierung ihrer redaktionellen Produkte verzichten. Ein geeignetes gesetzgeberisches Projekt dafür könnte der Digital Services Act oder eine gesonderte Regulierung der Mega-Internetplattformen sein. 

5. Selektive staatliche Subventionen für Teile der Presse wie etwa bestimmte Verlage, Titel oder Redaktionen beseitigen die Staatsfreiheit der Presse und hätten für alle nicht unterstützten Publikationen angesichts der ohnehin historisch schwierigen Lage fatale Folgen. Demgegenüber sind inhaltsneutrale Fördermaßnahmen, die der gesamten periodischen Presse, Publikums- und Fachzeitschriften wie Zeitungen gleichermaßen helfen, mit der Pressefreiheit vereinbar und können sogar notwendig werden. Wir kennen sie von der reduzierten Mehrwertsteuer, von Verlagskooperationen im GWB, von der Zulässigkeit von Grossovereinbarungen und kannten sie bis zur Postprivatisierung mit dem sog. Postzeitungsdienst auch bei der Postzustellung abonnierter Zeitschriften und Zeitungen.
Während die teilprivatisierte Post ihre Preissteigerungen lange auf einen Inflationsausgleich beschränkt hatte, hebt sie die Preise nun unter Ausnutzung ihrer Quasi-Monopolstellung immer weiter an. Dadurch steigen die Zustellkosten in einem Maße, das die Finanzierbarkeit der publizistischen Aufgabe der Zeitschriftenpresse bedroht. Die Preissteigerung von bis zu 6,9% für 2020 verschärft die Lage weiter. Angesichts des Ernstes der Lage ist es eine Aufgabe von Bundesregierung und Bundestag, den Fortbestand einer wirtschaftlich verkraftbaren Postzustellung zu ermöglichen. Die Politik stellte sogar in Zeiten, in denen die Finanzierung der Zeitschriftenpresse sehr viel einfacher war, einen verbilligten Postzeitungsdienst zur Verfügung, um „die Verbreitung von Informationen durch die Presse finanziell zu erleichtern und sie damit bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben zu unterstützen“ (BVerfGE 80, 124, 125). Wenn sogar in solchen für eine freie private Presse vergleichsweise paradiesischen Zeiten eine Vergünstigung der Postzustellung für alle Zeitungen und Zeitschriften bestand, sollte es selbstverständlich sein, dass der Staat in Zeiten, in denen die Kosten der Postzustellung eine ernsthafte Gefahr für das Überleben der Presse bedeutet, eine solche Vergünstigung gewährt.
Jede Förderung der privaten Pressezustellung (also nicht durch die Post) muss ebenfalls die Einheit der Presse aus Zeitungen und Zeitschriften wahren und deshalb die private Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften gleichermaßen erfassen. 

Es gibt weitere wichtige Themen. Dazu zählt die fortschreitende Teilverstaatlichung werblicher Kommunikation zugunsten politisch erwünschter Informationen, die im Zuge des sog. Green Deal Fahrt aufnehmen dürfte. Hervorzuheben ist auch die spannende Frage, ob die EU sich selbst von einer Regulierung sogenannter Desinformation abhalten kann oder in den vordemokratischen Glauben zurückfällt, staatliche Regulierung und nicht Rede und Gegenrede sollten über die Wahrheit und den irreführenden Charakter von öffentlichen Äußerungen entscheiden. In diesem Zusammenhang ist es von Interesse, dass die EU auch schon offenbar rechtmäßige Artikel eines VDZ-Mitglieds in einem Register mit EU-kritischer Propaganda geführt hat. 

// Text: Prof. Dr. Christoph Fiedler

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