Corint Media fordert die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie zum Schutze der Presseverleger und Urheber
Corint Media verlangt nach der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie durch das Bundeskabinett eine EU-konforme Umsetzung in deutsches Recht, das heißt:
- das Verlegerrecht muss durchsetzbar sein und
- zu einer angemessenen Beteiligung der Presseverleger an den Umsätzen der Verwerter wie Google, Facebook und anderen führen, so wie dies in Deutschland auch sonst zwischen Rechteinhabern und Rechteverwertern üblicherweise der Fall ist.
Nur mit einem durchsetzbaren Recht, das auf die Zahlung einer angemessenen Vergütung ausgerichtet ist, kann die jahrelange Ausbeutung journalistischer Inhalte der Verleger, aber auch ihrer Redakteure und aller betroffenen Urheber durch digitale Plattformen wie Google und Facebook verhindert werden.
„In den Werbemärkten sind die Presseverleger durch Google, Facebook und andere bereits marginalisiert worden. Auf dem weiteren Markt haben sich die Plattformen zwischen die Anbieter und ihre Leser/ Nutzer gedrängt. Ohne dafür an die Presseverleger und Urheber zu zahlen, nutzen sie Presseinhalte, um eigene Kunden zu gewinnen, Daten zu sammeln und Zugänge zu besetzen. Auf dem neuen Markt für das Angebot der Presseleistungsschutzrechte verwerten Google und andere unstreitig die Rechte der Presseverleger. Sie verhindern jedoch durch ihren Marktmissbrauch gezielt eine transparente Preisbildung zu Lasten der Inhalteanbieter. Den Verlegern fehlen hierdurch wichtige Einnahmen für die Refinanzierung von Investitionen in ihre Produkte. Eine freie und finanzierbare Presse ist aber die Grundlage einer demokratischen Gesellschaft. Der Unionsgesetzgeber hat das erkannt und in der Urheberrechtsrichtlinie von 2019 einen robusten Schutz der Presseverleger und Urheber vorgesehen. Hinter diese Vorgaben der EU dürfen die Regelungen in Deutschland nicht zurückfallen“, erklärt Markus Runde, Geschäftsführer von Corint Media den Gesetzentwurf.