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VDZ-Leitfaden zum „Gesetz für faire Verbraucherverträge“

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Erste Regelung tritt in Kraft

Photo by Helloquence on Unsplash

Mitte des Jahres verabschiedete der Bundestag das Gesetz über faire Verbraucherverträge. Mit der Gesetzesnovelle ändern sich im AGB-Recht Vorschriften, die u.a. die Verlängerung und die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen – also Abonnements betreffen (ab 1. März 2022). Gleichzeitig wird für Online-Abschlüsse solcher Verträge ein sogenannter „Kündigungsbutton“ eingeführt (ab 1. Juli 2022). Zudem ist der Verlag nach einer Änderung im UWG verpflichtet, die Einwilligungserklärung in telefonische Werbung zu dokumentieren (bereits ab 1. Oktober 2021).

Der VDZ hat zu den Neuregelungen einen Leitfaden erstellt, den Verbandsmitglieder per Mail bei Frau Baeker abrufen können.

 

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