Verpackungsgesetz 2019: Fakten und Hilfestellungen für Zeitschriftenverlage
Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Deutschland in Kraft. Es löst die seit 1991 geltende Verpackungsverordnung ab. Ziel ist es, die Recycling- und Mehrwegquote im Verpackungsbereich zu erhöhen.
Das Gesetz betrifft alle Unternehmen, die gewerblich mit Ware befüllte Verpackungen – inkl. Füllmaterial – in Verkehr bringen, soweit die Verpackungen als Abfall beim Endverbraucher oder „vergleichbaren Anfallstellen“ entstehen.
Um diese Verpackungen verwenden zu dürfen, ist es erforderlich, dass sich die Unternehmen bis Jahresende bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ registrieren. Zur Orientierung, welche Verpackungen konkret betroffen sind, dient der Katalog systembeteiligter Verpackungen.
Desweiteren ist es erforderlich, die prognostizierten Verpackungsmengen bei einem Systembetreiber der Abfallrecylingsbranche (Duale Systeme) zu lizenzieren.
Für die Mitgliedsverlage hat der VDZ gemeinsam mit dem SZV einen Leitfaden erarbeitet, den Sie unter folgender E-Mail-Adresse anfordern können: j.baeker[at]vdz.de.