In seinem heutigen Urteil hat das Landgericht Köln die Bewertung der acht klagenden Zeitungsverlage bestätigt. Danach ist die Tagesschau-App presseähnlich und nach dem Staatsvertrag unzulässig, weil
Die Presseverleger in Frankreich und Deutschland, fordern in einer koordinierten Aktion, ihre Regierungen und Parlamente dazu auf, die gesetzlichen Vorhaben zur Einführung eines Leistungsschutzrechts
Stefan Rühling, der Vorsitzende der Geschäftsführung Vogel Business Media (Würzburg), ist seit Juni 2012 auch Vorstand der Deutschen Fachpresse und somit Gastgeber der diesjährigen zwei-tägigen