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VDZPS19, Publishers' Summit, Freiheit, Vielfalt, Wettbewerb

Eröffnungsrede von VDZ-Präsident Dr. Rudolf Thiemann beim Publishers‘ Summit 2019

Nachrichten Publishers Summit Medienpolitik

– es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Armin Laschet, 

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Herzlich Willkommen zum Publishers‘ Summit hier in Berlin, heute in neuer Umgebung im Umspannwerk.

Rahmenbedingungen freier Zeitschriftenpresse in einer vernetzten Welt 
Freiheit – Vielfalt – Wettbewerb

Publikums- und Fachzeitschriftenverlage sowie konfessionelle Verlage bilden mit über 7.000 Zeitschriftentiteln oder auch -marken und noch mehr digitalen redaktionellen Angeboten einen wesentlichen Teil der freien Presse in Deutschland. Die Redaktionen unserer Mitglieder informieren über 60 Millionen Leser zu allem, was sie als Bürger, Verbraucher und Berufstätige, Auszubildende und Studierende interessiert. Auf jede Neugier, auf jedes Interesse trifft ein Angebot. 

Magazine zu Politik, Zeitgeschichte, Wirtschaft, Computern, Mode, Gesellschaft, Architektur, Geographie, Technik, Gesundheit, Sport, Religion und Spiritualität, ich könnte die Aufzählung noch lange fortsetzen, zeichnen sich durch eine einmalige Themenbreite und -tiefe aus. Das müssen sie auch, um den Anforderungen in unserer Wissensgesellschaft gerecht zu werden. Sie müssen sorgfältig recherchieren, ehrlich berichten, stets auf der Höhe sein, um sich das Vertrauen ihrer Leser mit jeder Ausgabe neu zu verdienen.

Auf den Fahnen des VDZ steht: Freiheit, Vielfalt, Wettbewerb.

Was ich gerade beschrieben habe, kennzeichnet die Vielfalt unseres Marktes. Wie steht es um die Freiheit?

Eine freie Presse, die keiner Zensur unterworfen ist und die von keiner staatlichen Gewalt gelenkt wird, ist für jede freie demokratische Gesellschaft unentbehrlich. Erst eine freie Presse lässt die verschiedenen Informationen und Auffassungen in einer Art und Weise öffentlich werden, dass sich die Menschen ein eigenes Urteil, eine eigene Meinung bilden können. So kann man sagen, dass die Pressefreiheit Grundlage jeder Freiheit überhaupt ist.

Presse muss sich im publizistischen wie im ökonomischen Wettbewerb frei bilden können. Staatlich finanzierte Presse ist keine freie Presse. Und auch von Mäzenen bezahlte Redaktionen sind nicht wirklich frei. Marktwirtschaftlich finanzierte Presse (das ist das, was unsere Mitglieder betreiben) ist deshalb essentieller Teil der Pressefreiheit. Und das gilt selbstverständlich nicht nur für politische Presse. Ich habe das an dieser Stelle schon einmal gesagt: Presse ist unteilbar, es gibt keine Presse erster und zweiter Klasse.

Die marktwirtschaftlich finanzierte Presse steht ziemlich unter Druck. Es ist ja nichts Neues, dass im Erlösmix der Printprodukte der Anteil der Vertriebserlöse deutlich gestiegen ist. Anzeigenerlöse sind ins Netz gewandert, und dort sind es die bekannten amerikanischen Giganten, die das Geschäft machen.

Die Google-Mutter „Alphabet“ steigerte ihren Umsatz im dritten Quartal um ein Fünftel auf 40,5 Milliarden Dollar, der Gewinntreiber (7,1 Milliarden Dollar) war natürlich das Werbegeschäft mit 34 Milliarden Dollar, das Ganze ohne einen einzigen Redakteur. Demgegenüber sind die Marktinformationen aus unseren Kreisen in letzter Zeit nicht ausnahmslos so erfreulich.

Eine Schlüsselfrage für die Zukunft der Pressefreiheit und -vielfalt, nicht nur in unserem Land, ist die Frage der Vermarktungshoheit über journalistische Angebote im Netz. Die Netzgiganten haben es geschafft, Werbung zu treiben im Umfeld von Inhalten, die sie selbst nicht geschaffen haben. Die Urheberrechtsreform soll dem entgegensteuern. 

Wie jeder hier weiß, hat am 26. März dieses Jahres das Europaparlament die Urheberrechtsreform mit klarer Mehrheit gebilligt und den Presseverlegern ein Leistungsschutzrecht eingeräumt (Art. 15). Das Ziel dieser Urheberrechtsreform ist es, Unternehmen, die mit fremden Rechten Geld verdienen, in die Pflicht zu nehmen. Lizensierungen sollen dazu beitragen, dass die „Schaffenden“ einen fairen Anteil an den Erlösen erhalten. Das wäre ein Beitrag zur Finanzierbarkeit der freien Presse im Netz. Ebenso positiv ist es, dass mit der Urheberrechtsreform nun auch die Verlegerbeteiligung an VG-Wort-Abgaben wieder eingeführt werden kann.

Lassen Sie mich zunächst ein paar Bemerkungen machen zum Verfahren. 

Google hat einen geradezu martialischen Feldzug geführt gegen dieses Gesetzesvorhaben, in dessen Zentrum Desinformation und Panikmache standen. Die Herbeischaffung von 5 Millionen digitalen Unterstützern gegen die Richtlinie innerhalb kürzester Zeit, egal ob von Menschen oder Bots, zeigt die immense Mobilisierungskraft infolge technischer Reichweite und damit Zugriffe auf Nutzer.

Ich habe mich gewundert über die Eilfertigkeit, mit der viele Politiker, darunter auch Befürworter der Richtlinie, im Vorfeld der Europawahlen eine Umsetzung der Richtlinie ohne Uploadfilter angekündigt haben. Das zeugt doch davon, welchen Einfluss solche Konzerne auf den Willensbildungsprozess nicht nur der Bürger, sondern auch auf den Gesetzgeber ausüben. 

Der Berichterstatter im EP, Axel Voss, CDU, hat Schmähungen und Drohungen aller Art über sich ergehen lassen müssen. Er blieb standhaft, ebenso wie die Bundeskanzlerin und die CDU-geführten Ministerien, die so in dieser Frage auch im Ministerrat der Vernunft zum Sieg verhalfen. Im Namen der deutschen Zeitschriftenverleger: Chapeau, Herr Laschet.

Nun wissen wir, dass die Richtlinie noch in nationales Recht umgesetzt werden muss. In Frankreich ist das bereits geschehen. Das dortige Gesetz verpflichtet Internetplattformen zu Lizenzzahlungen für die Urheberrechte von Verlagen. Google und Facebook haben erklärt, dass sie nicht zahlen werden. Wer nicht freiwillig darauf verzichtet, dessen Artikel werden nicht mehr ausführlich angezeigt. Tatsächlich haben die meisten Medienhäuser in Frankreich auf Zahlungen verzichtet, gleichwohl aber angekündigt gegen Google zu klagen, und zwar wegen Missbrauchs seiner monopolartigen Stellung auf dem Informationsmarkt.

Wir wissen also genau, was auf uns zukommt. 

Und deshalb ist die EU weiter gefordert. Gerade angesichts der Situation in Frankreich ist es unerlässlich, allen legalen Presseprodukten ein Recht auf diskriminierungsfreien Zugang zu marktbeherrschenden Digitalplattformen zu verschaffen. Dazu sollte auch gehören, dass Monopolisten den Zugang zu ihren Plattformen nicht davon abhängig machen dürfen, dass Verlage auf ein Entgelt für die Lizensierung ihrer redaktionellen Produkte verzichten.

Bleiben wir bei der EU.

Im Ministerrat gibt es erneut Bestrebungen, die für uns äußerst problematische E-Privacy-Verordnung zum Abschluss zu bringen. Dabei haben wir den Eindruck, dass auch die Bundesregierung ohne Not Vorschläge unterstützt, die unsere Branche schädigen und den Plattformen weitere Vorteile bringen wird. Die Entwürfe bedrohen nach einer VDZ-Studie 30 Prozent der Werbeeinnahmen redaktioneller Internetangebote der Presseverlage. Wir fordern die Bundesregierung mit Nachdruck auf, dass die aktuelle deutsche Regelung oder wenigstens die EU-Datenschutzgrundverordnung das Regelungsniveau bestimmen.

Das EU-Kapitel möchte ich mit einer positiven Geschichte abschließen. Unser Einsatz für einen ermäßigten Steuersatz auf digitale Presseprodukte hat sich ausgezahlt. Nachdem Tschechien schlussendlich im Ministerrat zugestimmt hat, hat das Bundesfinanzministerium nun einen Entwurf dazu vorgelegt. Hier gilt es darüber zu wachen, dass möglichst alle Formen digitaler Publizistik in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes gelangen. Wie es aussieht, wird das Gesetz am kommenden Donnerstag im Bundestag verabschiedet, und zwar auch unter Einbeziehung solcher Angebote aus Datenbanken. Das war im ursprünglichen Regierungsentwurf nicht geplant, dürfte aber jetzt für Aufatmen bei den betroffenen Fachverlagen sorgen.

Aber auch der deutsche Gesetzgeber lässt sich immer wieder Maßnahmen einfallen, die unser Geschäft erschweren und bedrohen. Wie jeder weiß, bilden Abonnements von Zeitschriften (auch Zeitungen natürlich) das Rückgrat der Verbreitung als auch der Finanzierung freier Presse. Jedes Jahr werden Millionen Abonnements abgeschlossen. Die Verlage sind hier auf jede Form des Direktvertriebes angewiesen, auf Telefonmarketing ebenso wie auf ausreichende Laufzeiten. Unserer Auffassung nach sind diese Themen ausreguliert. Jede Verschärfung der heute bereits restriktiven Regelungen wäre überzogen. 

Kommen wir zu einem höchst ärgerlichen Thema: Die angekündigten Preiserhöhungen der Post sind für viele Verlage geradewegs existenzgefährdend. Über viele Jahre hatte sich die teilprivatisierte Post auf einen Inflationsausgleich beschränkt, jetzt sollen für 2020 6,9 Prozent aufgeschlagen werden. Die Steigerungen der vergangenen drei Jahre liegen bereits bei 10 Prozent. Wohin soll das führen? 

Zudem soll die Laufzeit dieser Preisregelung nur ein Jahr betragen. Was kommt dann? Über 90 Prozent der Abo-Auflagen werden per Post zugestellt. Damit nimmt die Post eine Quasi-Monopolstellung ein.

Angesichts dieser Situation fordern wir Regierung und Gesetzgeber auf, den Fortbestand einer wirtschaftlich verkraftbaren Postzustellung zu ermöglichen, dies möglichst auch werktäglich und zwar überall, also flächendeckend. Dies ist ein Kernelement einer qualitativ hochwertigen Postversorgung in Stadt und Land.

Die Politik stellte in Zeiten, in denen die Finanzierung der Zeitschriftenpresse sehr viel leichter war, einen vergünstigten Postzeitungsdienst zur Verfügung, um, wie das Bundesverfassungsgericht feststellte, „die Verbreitung von Informationen durch die Presse finanziell zu erleichtern und sie damit bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben zu unterstützen.“ Wenn sogar in solchen vergleichsweise paradiesischen Zeiten eine Vergünstigung der Postzustellung für Zeitungen und Zeitschriften bestand, sollte es selbstverständlich sein, dass der Staat in Zeiten, in denen die Kosten der Postzustellung eine ernsthafte Gefährdung von Presseverlagen darstellen, eine solche Hilfestellung anbietet.

Wettbewerb

Der dritte Claim auf der Fahne des VDZ lautet Wettbewerb.  Wettbewerb ist ein Prinzip, auf dem unsere gesamte freiheitliche Wirtschaftsordnung beruht. Wir müssen leider feststellen, und das ist ja keineswegs neu, dass der Wettbewerb auf vielen Feldern massiv „gestört“ ist, nämlich dort wo sich Monopolisierung erkennbar Bahn bricht. Das gilt für die Suche im Netz, für Browser, für E-Commerce, für Social Media und „Messaging“. Es sind die großen amerikanischen Plattformen und Tech-Unternehmen, die den Markt beherrschen. Weil das ja alles hinreichend bekannt ist, wurde gelegentlich, auch von einzelnen Politikern, vorgeschlagen, solche Unternehmen zu entflechten, bzw. zu zerschlagen. Tatsächlich entwickeln sich ja auch in den USA Initiativen, die Marktmacht einiger Konzerne zu begrenzen. Für Social Media Plattformen kommt das Thema hinzu, wie mit „Hate Speech“ und „Fake News“ umzugehen ist. Und für alle gelten, jedenfalls in Europa, die Regeln des Datenschutzes, die, wie wir wissen, nicht immer eingehalten werden. Zahlreiche Datenskandale hat es bereits gegeben und wird es vermutlich auch in Zukunft geben. 

Die Instrumente, die Europa bzw. Deutschland zur Verfügung stehen, sind im Kartellrecht geregelt. Wir haben als Beschwerdeführer im Google-Search-Fall der EU-Kommission seit 2009 maßgeblich dazu beigetragen, dass erstmals in der Geschichte einer digitalen Monopolplattform verboten wurde, auf ihrer Monopolplattform eigene Angebote zu bevorzugen. Dieses Verbot ist ein wichtiger und wo¬möglich historischer Schritt zur Anpassung der allgemeinen Missbrauchsaufsicht an die Gegebenheiten der Platt¬form¬ökonomie in einer vernetzten Welt. Es ist allerdings noch nicht rechtskräftig, sein Vollzug scheitert bislang, und es genügt in seiner Einzelfallbezogenheit nicht, um ausreichenden Wettbewerb auf der Monopolplattform zu sichern. Ein Ansatz zur Verbesserung könnte die 10. GWB-Novelle werden. Der erste Entwurf eines GWB-Digitalisierungsgesetzes aus dem Bundeswirtschaftsministerium enthält Vorschläge, die die Eingriffsmöglichkeiten des Kartellamtes gegenüber marktbeherrschenden Plattformunternehmen vermutlich spürbar verbessern würden. Das begrüßen wir sehr.  

Unabhängig von Regulierung würde Konkurrenz helfen, das Elixier des Wettbewerbs. Der Bayerische Ministerpräsident hat sich bei der Eröffnung der Medientage in München dazu geäußert: „Entweder wir nehmen den Wettbewerb an, oder wir werden auf Dauer nur Konsumenten sein.“ Die Anmahnung einer eigenen europäischen Infrastruktur geht einher mit der Forderung nach einem digitalen „Airbus- Projekt“. Es ist klar, was damit gemeint ist. Das „Airbus-Projekt“ ist eine europäische Erfolgsgeschichte, geschrieben von Staaten und Unternehmen, die den Wettbewerb im Flugzeugbau wiederhergestellt und zigtausende Arbeitsplätze geschaffen und wissenschaftlichem und technologischem Fortschritt den Weg bereitet hat. Anfangs als Subventionsmonster diskreditiert, hat sich dieses Unternehmen höchst erfolgreich entwickelt. Ich möchte allerdings daran erinnern, dass eine einzige Persönlichkeit maßgeblichen Anteil daran hatte, ein Politiker, nämlich Franz Joseph Strauss, der seine fliegerische Leidenschaft mit der Vision von technischem Fortschritt und Wohlstand verknüpfte und die Geschicke von Airbus bis zu seinem Tod als Aufsichtsratsvorsitzender bestimmte. 

Warum nicht einige hundert Milliarden in ein solches Projekt investieren? Die Mittel dazu sind da, es müssen allerdings auch geeignete Personen die Sache voranbringen. Am Ende geht es um Daten. Sie sind Herrschaftsinstrumente (siehe China) und der entscheidende Rohstoff für die Wirtschaft. Wir haben es in der Hand, ob unsere Daten in Zukunft ausschließlich in außereuropäischen Clouds gesammelt werden – oder eben nicht.

Heute Abend, meine sehr verehrten Damen und Herren, verleihen die deutschen Zeitschriftenverleger die „Ehren-Victoria“ dem Bundestagpräsidenten Dr. Wolfgang Schäuble. Er steht damit in einer Reihe außergewöhnlicher Persönlichkeiten, die wir in den vergangenen Jahren auszeichnen konnten.

Eine weitere Victoria geht an Reporter ohne Grenzen. Seit dem mörderischen Anschlag auf die Redaktion von Charlie Hebdo im Jahr 2015 gestaltet der VDZ Kampagnen zur Pressefreiheit. Unsere zahlreichen Mitgliedsverlage veröffentlichen kostenlos Motive zur Pressefreiheit. Vielen Dank dafür. Reporter ohne Grenzen wissen wir an unserer Seite. Sie schaffen Aufmerksamkeit für das Thema Pressefreiheit weltweit, klären auf und setzen sich für die Unversehrtheit und das Leben von Journalisten ein. Die deutschen Zeitschriftenverleger zollen dem großen Respekt. 

Die großen Fragen unserer Zeit beschäftigen sich damit, wie Freiheit, Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt mit der rasant fortschreitenden Datentechnologie und deren Auswirkung Schritt halten können. 

Dazu zitiere ich Jeff Bezos:

„Ich denke, dass die Gesellschaft früher oder später eine Art Immunabwehr gegen schlechte Anwendung neuer Technik entwickelt – das braucht Zeit.“

Bezos hat als Eigentümer eines der marktmächtigsten Plattformunternehmen womöglich ein Motiv, den Impfstoff gegen problematische Technikanwendung dem Zeitablauf anzuvertrauen. Tatsächlich ist das Problem falscher Technikanwendung so alt wie die Technik selbst. Es gilt für das Dynamit, für die Kernkraft wie für die Gentechnik, die allesamt segensreich oder vernichtend angewendet werden können. Immer bleibt uns Menschen als Impfstoff gegen kranke Anwendungen letztlich nur die freie öffentliche Meinungsbildung und demokratische Entscheidung. Das aber geht nur mit einer freien Presse.

Schon deshalb lohnt es sich, weiter für eine freie Presse zu kämpfen, in Berlin und Brüssel. Dafür brauchen wir einen starken Zusammenhalt unter den Verlagen, einen starken VDZ, einen starken Aufschlag für 

Freiheit, Vielfalt und Wettbewerb.

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Berlin (Umspannwerk), 4. November 2019 
Dr. Rudolf Thiemann
Präsident des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V.,  
geschäftsführender Gesellschafter der Liborius-Verlagsgruppe

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