MVFP und BDZV: Entwurf zum Postgesetz muss überarbeitet werden
Der MVFP (Medienverband der freien Presse) und der BDZV (Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger) appellieren an den Deutschen Bundestagv, die Anregungen des Bundesrates zu verbindlichen Laufzeitvorgaben für Presseprodukte bei der Novellierung des Postgesetzes aufzugreifen. Die 1. Lesung des Postrechtsmodernisierungsgesetzes ist heute im Bundestag vorgesehen.
„Wir wollen, dass unsere Leserinnen und Leser ihre mit der Post zugestellten Zeitungen und Zeitschriften pünktlich bekommen“, betonen MVFP und BDZV. Eine verspätete Zustellung von Zeitschriften und Zeitungen führe regelmäßig nicht nur zu Unmut in der Leserschaft, sondern häufig auch zu Kündigungen der Abonnements. Die Verbände befürchten, dass sich die großzügige Verlängerung der gesetzlich vorgeschriebenen Brieflaufzeit von einem auf drei Tage negativ auf die Postlaufzeiten für Presse auswirken und die Preise für alle, die pünktlich beliefert werden wollen, erhöhen würde. Aus Sicht von MVFP und BDZV fordert der Bundesrat daher richtigerweise, dass die Zustellung von Zeitschriften und Zeitungen in der Regel am Erscheinungstag erfolgen muss und konkrete Laufzeitvorgaben erforderlich sind.
Die Verbände warnen zudem vor Gefahren des Gesetzentwurfs für den Postmarkt. Nach dem Entwurf der Bundesregierung soll die Deutsche Post AG, die sich bis heute teilweise in Staatsbesitz befindet, für gewerbliche Kunden von der Mehrwertsteuer befreit werden – nicht aber kleinere und regionale Wettbewerber. „Zwar plant die Bundesregierung hier kein Postmarktvernichtungsgesetz. Aber gegen eine Deutsche Post AG mit einem Steuervorteil von 19 Prozent hätten die Postdienstleistungen der Verlage kaum eine Chance. Wenn die Politik der Presse nicht aktiv schaden will, muss schnell eine tragfähige Lösung für alle Postdienstleister gefunden werden“, fordern MVFP und BDZV. „Die Verlage sichern mit ihren Zustellsystemen eine Infrastruktur, die den Menschen in Deutschland täglich Presse und damit Demokratie nach Hause bringt. Wenn das Postgesetz die Deutsche Post AG stärken soll, dann muss das auch für die Postdienstleistungen der Verlage gelten.“
Die Verbände fordern außerdem einen Teilleistungszugang für private Postdienstleister nicht nur für Briefe und Warensendungen, sondern auch für Zeitungen und Zeitschriften. Der Teilleistungszugang ermögliche den Wettbewerbern den Zugang zum Zustellnetz der Post. Die ablehnende Haltung der Bundesregierung gegenüber der Prüfbitte des Bundesrates sei befremdlich. „Die Bundesregierung verkennt hier die nach wie vor enormen jährlichen Sendungsmengen von Presseprodukten und den Regelungsbedarf“, kritisieren die Verlegerverbände.