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NewBusiness, Postrechtsmodernisierungsgesetz, Laufzeiten, Mehrwersteuer

New Business: „Waffengleichheit gefordert“

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Dirk Platte, Justitiar des MVFP, über das Postrechtsmodernisierungsgesetz | New Business vom 19.02.2024

(…)  Eine teurere Zustellung prognostiziert auch der Medienverband der freien Presse (MVFP). Justitiar Dirk Platte verweist darauf, dass Zeitschriftenverlage fast ausnahmslos über die Post ihre Abonnenten erreichten. Wenn für die Post nunmehr die Laufzeitvorgabe für Briefe nicht mehr einen, sondern drei Tage betrage, fürchtet Platte eine Abstrahlwirkung auf die Pressezustellung. Schon heute beklagten sich viele Verlage über die Unzuverlässigkeit der Post, obwohl man für Laufzeitverspechen deutliche Aufschläge zahle. Durch schlechte Zustellqualität oder verspätete Zustellung der Post verlieren Verlage Abonnements. Deswegen fordere der MVFP vom Gesetzgeber verbindliche Laufzeitvorgaben für Presseerzeugnisse. Weil es kein privates Briefunternehmen schaffe, bundesweit flächendeckend bis zur Zugspitze oder Hallig Hooge zuzustellen, gebe es den Teilleistungszugangsanspruch gegenüber der Post. So können die privaten Dienstleister einen Teil über die Post abwickeln. "Hier fordern wir, dass sich dieser Teilleistungsanspruch nicht nur auf Briefe, sondern auch auf Presseprodukte bezieht." In diese Kerbe schlägt auch der Bundesrat mit seiner Stellungnahme zum geplanten Postreform. Die Länderkammer forderte am 2. Februar, dass trotz der geplanten Verlängerung der Brieflaufzeiten tagesaktuelle Zeitungen und Zeitschriften weiterhin am Erscheinungstag bei den Abonnentinnen und Abonnenten abkommen. Konkret möchte die Länderkammer folgenden Satz im Gesetz sehen: "Die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften soll in der Regel am Erscheinungstag erfolgen." Gleichermaßen sorgt sich der Bundesrat um eine Ungleichbehandlung und Benachteiligung ländlicher Räume. Der flächendeckende Zugang zu gedruckten und das aktuelle Zeitgeschehen abbildenden Presseerzeugnissen sei auch in Zeiten zunehmender Digitalisierung weiterhin essentiell für die mediale Grundversorgung und Meinungsbildung in Deutschland und auch zukünftig in Teilen abhängig von der Erbringung des Uneirvsaldienstes. Platte nennt als ein Beispiel Kirchenzeitungen und -zeitschriften. "Die müssen bis zum Wochenende im Briefkasten sein. Ist das nicht der Fall, meldet sich der erzürnte Abonnent natürlich nicht bei der Post, sondern beim Verlag an. Wenn das mehrmals passiert, kündigt er." Der MVFP-Justitiar weist noch auf die Vertiefung der Wettbewerbsverzerrung durch die Erweiterung der einseitigen Umsatzsteuerbefreiungen zugunsten der DPAG hin. Dadurch werde die typisch der Geschäftspost zugeordneten rabattierten Leistungen ebenfalls umsatzsteuerfrei. Es würde sich dann für die privaten Dienstleister kaum noch lohnen, hier in Konkurrenz zur DPAG zu treten. (…)
 

Den kompletten Beitrag lesen Sie in New Business, Nr. 3, 19.02.2024, S. 42f.

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