VDZ begrüßt die Zustimmung des Bundesrats zur reduzierten Mehrwertsteuer für digitale Presse
Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. begrüßt die heutige Zustimmung des Bundesrates zur steuerlichen Gleichbehandlung von elektronischen und gedruckten Presseprodukten bei der Umsatzsteuer.
„Mit diesem Gesetz wird unsere freie und vielfältige Presselandschaft gestärkt. Insbesondere finden wir es richtig, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz auch auf Apps, Websites und Datenbanken mit Pressepublikationen erstreckt wird. Damit wird der Realität der digitalen Presse Rechnung getragen“, betont VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer.
Das Gesetz muss nun nur noch ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Die Neuregelung tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt im Dezember in Kraft.