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Stephan Scherzer, DIE WELT, Pressefreiheit

Bloß kein Panikgesetz

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Gastbeitrag Stephan Scherzer, erschienen in DIE WELT vom 28. 04.2017

© iStock/ hanohiki

Der Druck auf die Meinungs- und Pressefreiheit nimmt zu. In vielen Ländern können Bürger und Journalisten immer weniger frei und ohne Einschränkungen kommunizieren und arbeiten. Selbst in Demokratien - so Reporter ohne Grenzen bei der Vorstellung der aktuellen Weltkarte der Pressefreiheit - sei ein starker Trend zur Diskreditierung von journalistischer Arbeit zu verzeichnen.

Was mit der Einschränkung von Pressefreiheit beginnt, setzt sich stets über die Einschränkung von Religions-, Wissenschafts- und Meinungsfreiheit aller Bürger fort. Vor diesem Hintergrund ist es ein gefährlicher Systembruch, wenn die große Koalition nun ein privates Internetunternehmen dazu zwingen will, anstelle der Strafgerichte über die Grenzen der Meinungsfreiheit zu entscheiden.

Die Intention des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, die oftmals unerträglichen Hasskommentare und Fake News in sozialen Netzwerken einzudämmen, mag gut gemeint sein. Das unausgegorene Gesetz wird aber mit Sicherheit die Meinungs- und Pressefreiheit schwächen. Facebook kann weder rechtlich noch faktisch ein Gerichtsverfahren ersetzen. Das Netzwerk wird, um das Risiko von Millionenbußen abzuwenden, schon bei bloßem Strafbarkeitsverdacht löschen. "Im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit" wird die unausweichliche

Devise sein. Das bedeutet zwangsläufig die in aller Regel geheim bleibende Löschung ungezählter rechtmäßiger Äußerungen. Dabei erfasst das Gesetz schon jetzt auch Presseartikel auf sozialen Netzwerken. Und es wird Begehrlichkeiten wecken, die einmal eingeführte privatisierte Inhaltskontrolle über die sozialen Netzwerke hinaus auch auf digitale Presseangebote zu erstrecken.

Deutschland braucht kein "Panikgesetz", mit dem der Staat seine Hoheit auf Rechtsdurchsetzung ruhen lässt, um mit Facebook den größten Kommentarraum der Erde gleichzeitig auch zum größten Zensor zu machen. Statt eines unausgegorenen Gesetzes müssen alle gesellschaftlich interessierten Kräfte konstruktiv an der Durchsetzung geltenden Rechts arbeiten.

Dazu hat der VDZ einen Fünf-Punkte-Plan vorgestellt:

1. Geltendes Recht muss umgesetzt werden - das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist unnötig.


2. Bund und Länder müssen die Strafverfolgungsorgane so ausstatten und unterstützen, dass sie geltendes Recht in den sozialen Netzwerken durchsetzen können.

3. Facebook muss eigene Ressourcen aufbauen und 24/7 erreichbar sein, um geltendes Recht nach Aufforderung zeitnah umzusetzen.

4. Die Bürger müssen aufgeklärt und ermutigt werden, bei strafrechtlich relevanten Tatbeständen die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten.

5. Es geht nicht nur darum, rechtswidrige Veröffentlichungen zu bekämpfen. Umgekehrt muss auch verhindert werden, dass Quasimonopolisten wie Facebook nach eigenem Gutdünken bestimmte rechtmäßige Inhalte nicht veröffentlichen. Deshalb müssen solche marktbeherrschenden Plattformen allen rechtmäßigen Inhalten diskriminierungsfreien Zugang gewährleisten.

Das Problem der sprachlichen Verrohung ist auch eine Frage der gesellschaftlichen Kultur. Jeder trägt dazu seinen Teil bei. Es ist wichtig für alle, sich wieder mehr auf einen sprachlich respektvolleren Umgang im Netz zu besinnen. Unkontrollierter Hass und Wut führen zur Einschüchterung und zum Kleinmachen von anderen. Das beschädigt unsere freie, demokratische Gesellschaft. Zugespitzte Kommentare und harter Austausch von Argumenten gehören zur Meinungsbildung - Hass nicht.

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