Corint Media: Neuer Verteilungsplan für Presseverleger beschlossen
Nach dem einstimmigen Votum des Aufsichtsrats hat nun auch die Gesellschafterversammlung von Corint Media einen neuen Verteilungsplan für die Erlöse aus dem Presseleistungsschutzrecht einstimmig beschlossen. Die zentrale Neuerung stellt die Aufnahme von pressespezifischen Leistungskriterien in den Verteilungsschlüssel dar. Mit der stärkeren Berücksichtigung zertifizierter IVW-Kriterien wird der Bedeutung einer etablierten und schutzwürdigen pluralen Presselandschaft Rechnung getragen.
Der Verteilungsplan beinhaltet künftig fünf Töpfe, von denen zwei nach der Online-Reichweite des jeweiligen Angebots ausgeschüttet werden und zwei nach einer Systematik aus verkaufter Auflage und dem Einzelverkaufspreis einer Ausgabe. Zusätzlich werden weiterhin 2 Prozent der erzielten Erlöse zu gleichen Teilen unter allen berechtigten Presseverlegern der Corint Media verteilt, die einen Wahrnehmungsvertrag abschließen.
Seit Inkrafttreten des neuen Presseleistungsschutzrechts haben zudem zahlreiche Presseverleger ihr Interesse an der Wahrnehmung ihrer Rechte durch Corint Media bekundet. Corint Media ist zuversichtlich, künftig die Rechte von über 300 Angeboten und damit von einem überwiegenden Teil des Marktes wahrnehmen zu können.
Markus Runde und Christoph Schwennicke, Geschäftsführer von Corint Media, dazu: „Mit den neuen Regelungen wurde nach intensiver Diskussion über die richtigen Parameter ein sehr guter Kompromiss gefunden, der dem Markt gerecht wird. Die Grundlage für eine faire Verteilung ist damit geschaffen. Neben dem Wahrnehmungsvertrag ist diese die Basis der Rechtewahrnehmung. Zusammen mit einem deutlich gestärkten Rechteportfolio werden wir nach dem Vertragsabschluss mit Europas größter News-App UPDAY auch die Verhandlungen mit den großen Plattformen Google, Facebook, Microsoft und den weiteren Verwertern über die Zahlung angemessener Vergütungen für die Nutzung der digitalen Verlagsinhalte fortsetzen.“
Der neue Verteilungsplan sowie ein Muster-Wahrnehmungsvertrag stehen auf der Website www.corint-media.com zum Download bereit.