Verlegerverbände: Gesundheitsportal des Bundes stellt einen massiven Eingriff in die freie Presse dar
Anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf des „Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes“ (DVPMG) kritisieren der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) das geplante Gesundheitsportal des Bundes: „Dass ein Bundesministerium ein eigenes Fachmedium mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung über Gesundheitsfragen betreibt, ist ein presserechtlich fataler Tabubruch; denn das Nationale Gesundheitsportal ist mit der Staatsfreiheit der Medien nicht vereinbar und stellt zudem einen politisch verwerflichen Eingriff in den freien Pressemarkt dar.“
Private Pressemedien, ob Zeitungen oder Zeitschriften, publizieren zu Gesundheitsfragen umfassende und qualitativ hochwertige Informationen und müssen sich im ökonomischen Wettbewerb finanzieren können. Ein staatliches Portal verzerrt diesen Wettbewerb und gefährdet die privaten Gesundheitsmedien. „Die Ermächtigung für das staatliche Gesundheitsportal muss derart eingegrenzt werden“, appellieren die Verlegerverbände, „dass sie keine umfassende pressemäßige Information über beliebige Gesundheitsfragen mehr gestattet, sondern das Portal auf zulässige Informationen über das gesundheitspolitische Regierungshandeln sowie anlassbezogene Gesundheitsinformationen begrenzt.“
Das staatliche Gesundheitsmedium soll darüber hinaus unmittelbare Verlinkungen in der elektronischen Patientenakte und auf E-Rezepten erhalten, womit das DVPMG dem staatlichen Medium einen privilegierten Zugang zu fast allen Bürgern sichert. Auch hier handelt sich um eine inakzeptable Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der freien Presse, betonen VDZ und BDZV: „Wenn in zentralen Elementen des Gesundheitssystems der Link zu „gesund.bund.de“ exklusiv voreingestellt ist, ist das eine einseitige Lenkung des Nutzer-Traffics – hin zum staatlichen Angebot, vorbei an privaten Medien. Diese Privilegierung des staatlichen Mediums gegenüber allen privaten Medien ist nicht akzeptabel.“ Die Schnittstellen müssten mindestens für private Anbieter geöffnet und diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden.
Hintergrund:
In freiheitlichen Demokratien sind staatliche Medien verboten. Deshalb untersagt das Grundgesetz es auch der Bundesregierung, Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunksender oder entsprechende digitale Medien zu betreiben, zu besitzen oder zu kontrollieren. Zulässig ist allein die Öffentlichkeitsinformation über Regierungshandeln, keinesfalls aber eine vollwertige redaktionelle Berichterstattung, wie sie das vom Bundesministerium für Gesundheit verantwortete Portal herausgibt.